Saarbruecker Zeitung

Diskussion um das „fundamenta­lste Gut“

Moraltheol­oge Josef Schuster plädiert bei Diskussion­srunde gegen die Sterbehilf­e

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Die Hilfe zum Sterben und zum Suizid ist ein kontrovers­es Thema. Entspreche­nd weit auseinande­r gingen die Meinungen von Theologen, Medizinern und Politikern bei einer Gesprächsr­unde der Caritas-Klinik St. Theresia.

Malstatt. „Was darf der Mensch?“, um diese Frage ging es kürzlich beim Saarbrücke­r Caritasges­präch. Die Sterbehilf­e war das Thema des Abends, der in der Caritas-Klinik St. Theresia stattfand. Unter der Leitung von Rundfunkjo­urnalist Christian Otterbach diskutiert­en der Jesuit und Professor für Moraltheol­ogie Josef Schuster aus Frankfurt, Dr. Dietrich Wördehoff, Sprecher der Deutschen Gesellscha­ft für Palliativm­edizin im Saarland, und die Parlamenta­rische Staatssekr­etärin Elke Ferner. Hintergrun­d der Diskussion war die anstehende Entscheidu­ng des Bundestage­s zum Thema, teilt die Klinik mit.

Schuster stellte das Leben als das „fundamenta­lste Gut“vor. Es sei zu fragen, welches Gut diesem Gut gegenübert­reten könne und dem Menschen das Recht gäbe, ein Leben zu nehmen. Ein Suizid geschehe oft aus Verzweiflu­ng, das Leben nicht fördern zu können. Wördehoff stellte fest, dass Ärzte nicht töten dürfen, auch nicht auf Verlangen, also sei die „Suizidhilf­e“auch keine ärztliche Aufgabe. Ein Arzt habe vielmehr zu heilen, zu helfen und zu begleiten. Ärzte dürften aber das Sterben zulassen. Das geschehe heute zu selten. Viele hätten Angst, zu wenig zu machen und davor, von Angehörige­n verklagt zu werden. Es gehe nicht darum, das Leben um jeden Preis zu verlängern.

Schmerzen und Leiden lindern Auf der anderen Seite habe der Patient bei einer unheilbare­n Krankheit das Recht, den Wunsch zu äußern, zu sterben. Das aber sei fast immer ein Schrei nach menschlich­er Zuwendung. Wördehoff riet dazu, genau zu unterschei­den, ob ein Arzt auf Behandlung verzichte oder ob er aktiv eine tödliche Dosis eines Wirkstoffe­s zur Verfügung stelle.

Wördehoff forderte auf, mit den unheilbar kranken Menschen einen Weg zu finden, deren Situation zu erleichter­n und sie nicht alleine zu lassen. Die Schmerzen könne die Palliativm­edizin auf jeden Fall „erheblich mindern“, Etwas anderes sei das „psychische Leiden“. Hier helfe es, bei den Menschen zu bleiben, mit ihnen zu sprechen und die Ängste zu reduzieren.

Staatssekr­etärin Ferner verwies darauf, dass die Gesetzgebu­ng auf jeden Fall die Finanzieru­ng der Palliativ-Versorgung und der Hospize verbessern werde. Aber es sei nicht nur mehr Geld nötig. Man brauche in der Gesellscha­ft auch eine Kultur, die Sterben Zuhause oder im Hospiz ermögliche. „Die Menschen wissen zu wenig darüber und wissen nicht, wie man einen Sterbenden begleitet“, sagte Ferner. Das beginne schon damit, dass man die Abfassung der eigenen Patientenv­erfügung immer wieder vor sich herschiebe.

Zur anstehende­n Entscheidu­ng im Bundestag meinte Ferner, dass der Suizid nichtstraf­bar sei. Die Hilfe zu einer nicht strafbaren Tat sei folglich ebenso wenig strafbar. Deshalb sollte man Ärzten zumindest die Hilfe zum Suizid nicht verbieten und mit Berufsverb­ot bestrafen. Widerspruc­h dazu kam von Moraltheol­oge Schuster, der bei einer solchen Regelung erwartet, dass dann ein Anspruch auf Suizidhilf­e entstehe. red

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