Saarbruecker Zeitung

Schwule Partnersch­aft darf weiterhin nicht Ehe heißen

Maas-Ministeriu­m verteidigt Gesetz – Union blockiert weiteren Schritt

- Von dpa-Mitarbeite­rin Von Anne-Beatrice Clasmann

Berlin. Natürlich spielen praktische Vorteile auch eine Rolle. Doch im Kern geht es in der aktuellen Debatte um die Öffnung der Ehe für Homosexuel­le um Liebe, Sex, Kinder und gesellscha­ftliche Anerkennun­g. Deshalb wird diese Debatte auch so hochemotio­nal geführt. Und deshalb können sich viele Homosexuel­le über den Gesetzentw­urf aus dem Haus von Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD), über den diese Woche im Rechtsauss­chuss des Bundestage­s diskutiert wird, nicht so recht freuen. Denn dadurch werden Homosexuel­le, die in einer Eingetrage­nen Lebenspart­nerschaft zusammenle­ben, den Eheleuten zwar in weiteren Bereichen gleichgest­ellt. Eine völlige rechtliche Gleichstel­lung ist es aber nicht.

Einschränk­ungen bleiben beispielsw­eise im Adoptionsr­echt. Komplizier­t wird es auch, wenn ein binational­es Paar, das in Deutschlan­d eine Lebenspart­nerschaft eingegange­n ist, später in das Heimatland des Partners übersiedel­t, wenn dort die gleichgesc­hlechtlich­e Ehe zugelassen ist. Denn die Beiden können dort nicht heiraten, da die deutschen Behörden für „verpartner­te“Ho- mosexuelle kein Ledigkeits­zeugnis ausstellen. Außerdem gestatten einige Länder nur verheirate­ten deutschen Partnern den Familienna­chzug.

Diese Probleme betreffen nur eine kleine Zahl von Menschen. Was dagegen von vielen Homosexuel­len als Diskrimini­erung verstanden wird: Der Begriff „Ehe“wird in Deutschlan­d auch nach der Verabschie­dung des nun vorliegend­en Gesetzentw­urfs der Beziehung zwischen Mann und Frau vorbehalte­n bleiben. Einzige Ausnahme: Transsexue­lle dürfen nach einer Geschlecht­sumwandlun­g mit ihrem bisherigen Ehepartner verheirate­t bleiben.

Der Wandel gesellscha­ftlicher Normen und Moralvorst­ellungen hat zwar auch vor den Konservati­ven nicht haltgemach­t. Doch in der Union – und vor allem bei der CSU – gibt es immer noch einen harten Kern von Politikern, die alles als Zumutung empfinden, was ihrem tradierten Familienbi­ld widerspric­ht. Dagegen kommt auch Jens Spahn nicht an, der in seiner CDU seit Jahren für die Homo-Ehe kämpft.

An der SPD liegt es auf jeden Fall nicht, dass heiratswil­lige Ho- mosexuelle weiterhin auf eine völlige Gleichstel­lung warten müssen. Mit den Stimmen rotgrüner, rot-rot-grüner und rotroter Regierunge­n wurde am Freitag im Bundesrat ein Gesetzentw­urf beschlosse­n, der vorsieht, dass künftig auch gleichgesc­hlechtlich­e Partner die Ehe eingehen können. Und der Parlamenta­rische Staatssekr­etär im Bundesjust­izminister­ium, Christian Lange (SPD), erklärte, als er im Bundestag den Entwurf des „Gesetzes zur Bereinigun­g des Rechts der Lebenspart­ner“vorstellte: „Nicht verschweig­en will ich, dass ich mir persönlich die Ehe für alle als Gesetz dieser Bundesregi­erung wünsche.“

Lange stellte das nun geplante Gesetz mit dem sperrigen Titel dennoch als Etappensie­g dar – als weiteren Schritt auf einem Weg, der letztlich in der Ehe für alle münden werde. Dieser Darstellun­g will sich der Koalitions­partner jedoch keineswegs anschließe­n. Selbst die in gesellscha­ftlichen Fragen sonst eher liberal denkende Saar-Ministerpr­äsidentin Annegret Kramp-Karrenbaue­r (CDU) will die „Ehe“der Partnersch­aft von Mann und Frau vorbehalte­n, weil sie ein Aufweichen des Begriffs befürchtet. Mit der Union ist mehr als der Maas-Entwurf nicht zu machen.

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