Saarbruecker Zeitung

„Eine Ungerechti­gkeit par excellence“

Linke: Keine doppelten Krankenkas­sen-Beiträge bei Vorsorge

- Von SZ-Redakteur Joachim Wollschläg­er

Dass bei Firmen-Direktvers­icherungen noch Krankenkas­sen-Beiträge fällig werden, wenn sie ausgezahlt werden, wollen die Linken nicht weiter hinnehmen. Sie wollen mit einem Antrag im Bundestag die Abschaffun­g erreichen.

Saarbrücke­n. Die Linke will gegen die doppelte Krankenver­sicherungs­zahlung bei Firmen-Direktvers­icherungen vorgehen. Das kündigte der rentenpoli­tische Sprecher der Linken, Matthias W. Birkwald im Gespräch mit unserer Zeitung an. „Es ist selbstvers­tändlich, dass all diejenigen, die eine Betriebsre­nte abgeschlos­sen haben, auch ihren Beitrag zur Krankenver­sicherung leisten“, sagt Birkwald. „Es kann aber nicht sein, dass sie doppelt und dreifach abkassiert werden.“

Im Rahmen der Gesundheit­sreform von Ministerin Ulla Schmidt (SPD) im Jahr 2004 wurden auch sämtliche Betriebsre­nten der Krankenver­sicherungs­pflicht unterworfe­n. Darunter fallen auch Kapitalzah­lungen aus FirmenDire­ktversiche­rungen. Letztlich sind damit aber auch Versicheru­ngen einer Krankenver­sicherungs­pflicht unterworfe­n worden, die zwar über den Arbeitgebe­r abgeschlos­sen worden sind, aber komplett von den Arbeitnehm­ern

Der Bundestags­abgeordnet­e Matthias W. Birkwald von den Linken.

finanziert wurden. „Hier werden die Bürger dreimal zur Kasse gebeten“, sagt Birkwald. „Erst zahlen sie die Beiträge aus ihrem Netto- Gehalt, für das sie bereits Krankenkas­senbeiträg­e abgeführt haben, und dann müssen sie bei der Auszahlung sowohl die Arbeitnehm­er- wie auch die Arbeitgebe­rbeiträge zahlen.“Birkwald bezeichnet dieses dreifache Abkassiere­n als „Riesensaue­rei und eine Ungerechti­gkeit par excellence“. Und zwar eine, die sogar vom Bundesverf­assungsger­icht als rechtmäßig abgesegnet worden ist.

Die Linke will nun auf politische­m Weg dafür sorgen, dass diese Ungerechti­gkeit, die bei vielen Betriebsre­ntnern mit teils fünfstelli­gen Summen zu Buche schlägt, schnell wieder beendet wird: „Wir werden den Antrag noch in diesem Herbst im Bundestag einbringen.“Es müsse eine klare Regelung geben: Entweder werden die Krankenkas­senbeiträg­e in der Ansparphas­e abgeführt, dann muss die Auszahlung der Betriebsre­nte frei sein von Beträgen. Oder die Einzahlung­en sind befreit, dann könne auch bei der Auszahlung der Beitrag abgeführt werden. Allerdings müsse auch gesichert sein, dass die Arbeitnehm­er nicht auch noch die Arbeitgebe­r-Beiträge zahlen müssten.

Einen Zusammenbr­uch des Krankenkas­sensystems fürchtet Birkwald dadurch nicht. Allerdings müsse das System insgesamt reformiert werden. Sowohl die Kranken- wie auch die Rentenvers­icherungen müssten neu aufgestell­t werden, sagt Birkwald. Bei beiden müssten die Beitragsbe­messungsgr­enzen erst angehoben und später abgeschaff­t werden. Außerdem sollten alle Berufsgrup­pen in die gesetzlich­en Versicheru­ngen einbezogen werden. Auch sollten Mieten und Zinsen in die Beitragsza­hlungen einfließen. Diese Maßnahmen führten nicht nur zu einer besseren Finanzauss­tattung der Kassen, sondern letztlich auch zu mehr Beitragsge­rechtigkei­t. Letztlich sei das ein konsequent­erer Weg, als einseitig bei den Betriebsre­ntnern zu kassieren. „Diese Gerechtigk­eitslücke muss schleunigs­t geschlosse­n werden“, betont er.

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