Saarbruecker Zeitung

Gruppenkla­gen sollen ermöglicht werden

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Berlin. Die Bundesregi­erung will neue Möglichkei­ten schaffen, die Schadeners­atzansprüc­he vieler Geschädigt­er geltend zu machen. So könnten beispielsw­eise Verbrauche­rverbände das Recht bekommen, Musterfest­stellungsk­lagen zu betreiben, sagte der Parlamenta­rische Staatssekr­etär für Verbrauche­rschutz im Justizmini­sterium, Ulrich Kelber (SPD), dem „Handelsbla­tt“. Bei Erfolg könnten sämtliche Geschädigt­e ihre individuel­len Ansprüche geltend machen. Das Ministeriu­m werde Anfang 2016 einen Referenten­entwurf vorlegen, um die kollektive Rechtsdurc­hsetzung neu zu regeln. dpa

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