Persönliche Betreuung für Kind mit Allergie
Bremen. Eine schwere Nahrungsmittelallergie kann als Behinderung gelten. Daher muss ein Sozialhilfeträger unter Umständen die Kosten für eine persönliche Betreuung eines Kleinkindes mit hochgradiger Erdnussallergie während seines Besuchs in einer Kindertagesstätte übernehmen. Das geht aus einer vorläufigen Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor (Az.: L 8 SO 177/15 B ER). Ein endgültiges Urteil steht noch aus. dpa