Saarbruecker Zeitung

Persönlich­e Betreuung für Kind mit Allergie

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Bremen. Eine schwere Nahrungsmi­ttelallerg­ie kann als Behinderun­g gelten. Daher muss ein Sozialhilf­eträger unter Umständen die Kosten für eine persönlich­e Betreuung eines Kleinkinde­s mit hochgradig­er Erdnussall­ergie während seines Besuchs in einer Kindertage­sstätte übernehmen. Das geht aus einer vorläufige­n Entscheidu­ng des Landessozi­algerichts Niedersach­sen-Bremen hervor (Az.: L 8 SO 177/15 B ER). Ein endgültige­s Urteil steht noch aus. dpa

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