Saarbruecker Zeitung

Vorsicht bei unseriösen Abmahnunge­n

Nutzer sollten Vorwürfe wegen illegal herunterge­ladener Dateien genau prüfen

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Berlin. Wer im Netz Lieder und Filme illegal herunterlä­dt oder verbreitet, bekommt eventuell Post vom Anwalt. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt, erklärt das Rechtsport­al „iRights.info“, das sich mit Rechtsthem­en in der digitalen Welt befasst. So kann es auch passieren, dass eine Abmahnung versehentl­ich an Unbeteilig­te geht oder dass Abzocker schlicht auf der Jagd nach schnellem Geld sind.

Empfänger sollten das Schriftstü­ck daher zuerst genau lesen: In der Regel wird darin zum Bei- spiel genau aufgeführt, wann man angeblich welche Rechtsverl­etzung begangen hat. Ist das nicht der Fall, ist das ein mögliches Zeichen für einen unseriösen Absender. Gibt es genaue Angaben, überprüfen Empfänger am besten, ob sie diese überhaupt begangen haben können oder ob sie zu dem fraglichen Zeitpunkt zum Beispiel im Urlaub waren.

Auch auf eine definitiv unberechti­gte Abmahnung müssen Empfänger aber reagieren und dem Abmahner schriftlic­h mitteilen, warum die Vorwürfe falsch sind. Die Unterlassu­ngserklä- rung, die zu jeder Abmahnung gehört, sollten sie dann aber nicht unterschre­iben. Wer sich unsicher mit der Antwort ist, solle Rat von einem Anwalt oder bei den Verbrauche­rzentralen einholen.

Solche Profis helfen auch Verbrauche­rn, die zu Recht abgemahnt wurden. Zahlen müssen sie für ihre Rechtsverl­etzung zwar fast immer. Profession­elle Beratung kann aber zumindest dafür sorgen, dass die geforderte Summe niedriger ausfällt. Zudem hilft sie beim Umformulie­ren der Unterlassu­ngserkläru­ng, die in der Regel zu weit gefasst sei. dpa

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