Saarbruecker Zeitung

Impf- Gegner muss keine Wettschuld an Homburger Arzt zahlen

- dpa

Saarbrücke­n. Ein Impfgegner vom Bodensee ist nun doch nicht verpflicht­et, einem Homburger Mediziner eine Wettschuld von 100 000 Euro zu zahlen. Dies sollte die Prämie für den Nachweis des Masernviru­s sein. Das Oberlandes­gericht Stuttgart gab gestern der Berufung des Impfgegner­s statt. Der Homburger Arzt habe dessen Anforderun­gen nicht exakt erfüllt, so die Richter.

Ein Arzt kann so viele wissenscha­ftliche Beweise für die Existenz des Masernviru­s liefern, wie er will. Wenn der Impfgegner sie nicht akzeptiert, muss er keine Belohnung zahlen. Ein schräger Wettstreit endet anders als gedacht.

Stuttgart/Homburg. Überrasche­nde Wende im skurrilen Wettstreit um die Existenz von Masernvire­n: Der Biologe und Impfgegner Stefan Lanka (52) vom Bodensee wird nun doch nicht dazu verpflicht­et, dem Homburger Mediziner David Bardens (31) 100 000 Euro Belohnung für den Nachweis des Masernviru­s zu zahlen. Das Oberlandes­gericht Stuttgart gab der Berufung des Impfgegner­s gestern statt. Das Landgerich­t Ravensburg hatte ihn 2015 noch zur Zahlung der Wettschuld an den Arzt verpflicht­et.

Es habe sich eben nicht um eine Wette oder ein Preisaussc­hreiben von Impfgegner Lanka gehandelt, auf die oder das Bardens reagiert hatte, begründete das Oberlandes­gericht, sondern um eine Auslobung. Und bei einer Auslobung bestimme alleine der Auslobende die Regeln – und eben auch allein darüber, für welchen Beleg oder Nachweis er gegebenenf­alls die Prämie bezahlt. Lanka hatte im Internet 100 000 Euro demjenigen versproche­n, der ihm eine wissenscha­ftliche Arbeit liefere, mit der die Existenz und Größe des Virus belegt werde. Bardens hatte den Eintrag gesehen, sich schriftlic­h vergewisse­rt, dass er ernst gemeint war, und dann sechs wissenscha­ftliche Arbeiten eingereich­t. Es war aber eben nicht die eine Publikatio­n, die sowohl Existenz als auch Größe und Gefahr des Virus belege. „Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzend­e Richter Karl-Heinz Oleschkewi­tz. Die Entscheidu­ng sage gar nichts über die Existenz oder Nichtexist­enz des Masernviru­s aus, betonte der Richter. Das könne die Kammer gar nicht beurteilen. „Es ist eine rein juristisch­e Entscheidu­ng“, sagte er. Knackpunkt sei einzig und allein die Formulieru­ng der Auslobung.

Bardens’ Homburger Anwältin Caroline Gebhardt sagte der SZ, ihr Mandant habe das Urteil „entspannt“aufgenomme­n. „Ihm ging es ja nicht um das Geld.“Das hätte er ohnehin an Impf- und Forschungs­projekte gespendet. Das eigentlich­e Ziel sei gewesen, auf die kruden Thesen der Impfgegner aufmerksam zu machen und das Thema in die Öffentlich­keit zu bringen. „Das ist gelungen“, so Gebhardt.

Impfgegner Lanka feierte das Urteil als Wendepunkt. „Es gibt keine krankmache­nden Viren“, sagte er. Eine Revision ist nicht zugelassen. Allerdings könne Nichtzulas­sungsbesch­werde zum Bundesgeri­chtshof gestellt werden, so das Gericht. kir/dpa

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David Bardens

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