Impf- Gegner muss keine Wettschuld an Homburger Arzt zahlen
Saarbrücken. Ein Impfgegner vom Bodensee ist nun doch nicht verpflichtet, einem Homburger Mediziner eine Wettschuld von 100 000 Euro zu zahlen. Dies sollte die Prämie für den Nachweis des Masernvirus sein. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab gestern der Berufung des Impfgegners statt. Der Homburger Arzt habe dessen Anforderungen nicht exakt erfüllt, so die Richter.
Ein Arzt kann so viele wissenschaftliche Beweise für die Existenz des Masernvirus liefern, wie er will. Wenn der Impfgegner sie nicht akzeptiert, muss er keine Belohnung zahlen. Ein schräger Wettstreit endet anders als gedacht.
Stuttgart/Homburg. Überraschende Wende im skurrilen Wettstreit um die Existenz von Masernviren: Der Biologe und Impfgegner Stefan Lanka (52) vom Bodensee wird nun doch nicht dazu verpflichtet, dem Homburger Mediziner David Bardens (31) 100 000 Euro Belohnung für den Nachweis des Masernvirus zu zahlen. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Berufung des Impfgegners gestern statt. Das Landgericht Ravensburg hatte ihn 2015 noch zur Zahlung der Wettschuld an den Arzt verpflichtet.
Es habe sich eben nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben von Impfgegner Lanka gehandelt, auf die oder das Bardens reagiert hatte, begründete das Oberlandesgericht, sondern um eine Auslobung. Und bei einer Auslobung bestimme alleine der Auslobende die Regeln – und eben auch allein darüber, für welchen Beleg oder Nachweis er gegebenenfalls die Prämie bezahlt. Lanka hatte im Internet 100 000 Euro demjenigen versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der die Existenz und Größe des Virus belegt werde. Bardens hatte den Eintrag gesehen, sich schriftlich vergewissert, dass er ernst gemeint war, und dann sechs wissenschaftliche Arbeiten eingereicht. Es war aber eben nicht die eine Publikation, die sowohl Existenz als auch Größe und Gefahr des Virus belege. „Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Oleschkewitz. Die Entscheidung sage gar nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte der Richter. Das könne die Kammer gar nicht beurteilen. „Es ist eine rein juristische Entscheidung“, sagte er. Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung.
Bardens’ Homburger Anwältin Caroline Gebhardt sagte der SZ, ihr Mandant habe das Urteil „entspannt“aufgenommen. „Ihm ging es ja nicht um das Geld.“Das hätte er ohnehin an Impf- und Forschungsprojekte gespendet. Das eigentliche Ziel sei gewesen, auf die kruden Thesen der Impfgegner aufmerksam zu machen und das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen. „Das ist gelungen“, so Gebhardt.
Impfgegner Lanka feierte das Urteil als Wendepunkt. „Es gibt keine krankmachenden Viren“, sagte er. Eine Revision ist nicht zugelassen. Allerdings könne Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gestellt werden, so das Gericht. kir/dpa