Saarbruecker Zeitung

Flugticket muss sofort bezahlt werden

Verbrauche­rschützer scheitern mit Klage vorm Bundesgeri­chtshof

-

Fluggesell­schaften dürfen verlangen, dass ihre Kunden einen gebuchten Flug sofort und vollständi­g bezahlen. Das hat der Bundesgeri­chtshof entschiede­n.

Auch wer einen Flug lange vor einer Reise bucht, muss sein Ticket sofort bezahlen. Manchen Kunden mag das unfair vorkommen. Es ist aber richtig, sagt der Bundesgeri­chtshof. Ein wichtiger Grund für die Entscheidu­ng: der internatio­nal einheitlic­he Abrechnung­sstandard.

Karlsruhe. Fluggesell­schaften dürfen den vollen Ticketprei­s direkt bei der Buchung verlangen. Das gelte unabhängig vom Preis und vom Zeitraum zwischen dem Kauf des Flugschein­s und dem Reisetermi­n, entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH). Durch entspreche­nde Formulieru­ngen in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen würden Passagiere nicht unangemess­en benachteil­igt. (Az.: X ZR 97/14, 98/14 und 5/ 15)

Die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen wollte Klauseln von Lufthansa, Condor und Tuifly zu Fall bringen. Die Verbrauche­rschützer bemängelte­n unter anderem, dass damit das volle Insolvenzr­isiko auf den Kunden abgewälzt werde und dieser sein Druckmitte­l verliere, Geld bis zur Erbringung der Leistung zurückzuha­lten. Die Fluguntern­ehmen hatten in der Verhandlun­g dagegengeh­alten, dass sie das Inkassoris­iko zahlungsun­williger Kunden nicht tragen könnten.

Nach Überzeugun­g des für das Personenbe­förderungs­recht zuständige­n Karlsruher Senats wäre eine Zahlung erst am Zielort nicht praktikabe­l. Auch eine Regelung analog zum Reisevertr­agsrecht mit einer Anzahlung von 20 Prozent und Restzahlun­g 30 Tage vor Reiseantri­tt sei nicht erforderli­ch. Die Richter wiesen auf die Be- deutung des internatio­nal einheitlic­hen Abrechnung­sstandards in der Luftfahrt hin. „Das ist ein Gesichtspu­nkt, der eine wesentlich­e Rolle gespielt hat“, sagte der Vorsitzend­e Richter Peter Meier-Beck.

Fluggäste hätten Ansprüche aus der Fluggastre­chteverord­nung der EU im Fall von Ausfällen oder großen Verspätun- gen. Das Insolvenzr­isiko sei durch unionsrech­tliche und nationale Zulassungs- und Aufsichtsb­estimmunge­n deutlich verringert. Ein möglicher Zinsund Liquidität­snachteil bei frühzeitig­er Buchung für den Kunden werde regelmäßig durch einen günstigere­n Preis gegenüber einer späteren Buchung ausgeglich­en. dpa

 ?? FOTO: CHRISTIAN/DPA ?? Auch bei früher Buchung können Airlines den vollen Ticketprei­s verlangten.
FOTO: CHRISTIAN/DPA Auch bei früher Buchung können Airlines den vollen Ticketprei­s verlangten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany