Prüfer werfen Mettlachs Ex-Bürgermeister Pflichtverletzung vor
Keine Konsequenzen für Ex-Bürgermeister in Mettlacher Immobilien-Skandal
Mettlach/Saarbrücken. In der Affäre um das Flüchtlingsheim in Saarhölzbach hat der inzwischen zurückgetretene Mettlacher Bürgermeister Carsten Wiemann (SPD) Pflichten verletzt. Zu diesem Schluss kommen die Prüfer der Kommunalaufsicht, die den Kauf und die Anmietung des Gebäudes durch die Gemeinde untersuchten. So werfen die Prüfer Wiemann unter anderem vor, gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen und die Loyalitätspflicht verletzt zu haben. Nach seinem Rücktritt könne dies aber nicht mehr disziplinarisch geahndet werden. Wiemann hätte ein Disziplinarverfahren gedroht. Zudem bemängelten die Prüfer, dass die Miete von 5000 Euro zu hoch sei. Auch sei nie geprüft worden, ob die Gemeinde das Gebäude nicht hätte selbst erwerben sollen.
Die Kommunalaufsicht hat gestern in einem Prüfbericht um den Immobilien-Skandal in Mettlach-Saarhölzbach dem zurückgetreten Bürgermeister Carsten Wiemann (SPD) Verfahrensfehler attestiert.
Mettlach/Saarbrücken. Rechtlich hat das Ergebnis, zu dem die Kommunalaufsicht gekommen ist, für Mettlachs Ex-Bürgermeister Carsten Wiemann keine Konsequenzen mehr. Der SPD-Politiker hatte wegen der Immobilienaffäre um die Flüchtlingsunterkunft „Auf Kappelt“in Saarhölzbach am 3. Februar seinen Rücktritt erklärt. Gestern wurde nun der Bericht der Kommunalaufsicht im Innenausschuss des Landtages vorgestellt. Dem ehemaligen Mettlacher Verwaltungschef wurden Verfahrensfehler vorgeworfen. Konkret kritisiert wurde, dass Wiemann vor der Unterzeichnung des Mietvertrages mit der Gesellschaft Grüner Kreis Immobilien (GKI) nicht noch einmal den Ausschuss informiert hatte. Dieses Gremium hatte Wiemann Mitte Oktober mit einem Mietvertag befasst, das der Vorbesitzer des ehemaligen Hotel/ Restaurants der Gemeinde zur Unterbringung der Flüchtlinge unterbreitet hatte.
Da Wiemann den Ausschuss nicht in den Mietvertrag mit der GKI eingebunden habe, sei das Verhältnis zum Rat beschädigt, heißt es. Die Folge wäre ein Disziplinarverfahren gewe- sen, das jedoch durch Wiemanns Rücktritt hinfällig geworden sei. Den Vorvertrag, den der Ex-Rathauschef mit der GKI am 12. November 2015 unterschrieben hatte, nannten die Prüfer „möglicherweise nichtig“. Grund: Wiemann habe mit einer Firma verhandelt, in der seine Ehefrau Gesellschafterin der Firma war. Gerügt wurde auch, dass nie über den Kauf des Gebäudes durch die Gemeinde nachgedacht worden sei.
Weiter stellten die Prüfer fest, dass bei der Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Beigeordneten Bernhard Schneider (CDU) das Dienstsiegel fehlte. „Die Beantwortung der Frage, ob der Mietvertrag der Gemeinde mit der GKI unter diesem Gesichtspunkt als rechtswirksam anzusehen ist, ist zivilrechtlicher Natur“– also keine Sache für die Kommunalaufsicht. Kein Interessenwiderstreit sehen die Prüfer im Handeln von Markus Rausch, dem Gründer der GKI und damaligen Fraktionschef der SPD. Sie sehen keine „unmittelbaren Vor- und Nachteile“.
Die Grünen-Fraktion im Landtag sieht weiterhin noch viele Fragen offen. Welche Rolle habe die Sparkasse Merzig- Wadern bei dem Immobiliengeschäft gespielt, will der stellvertretende Fraktionschef Klaus Kessler wissen. „Weshalb ist ‚Auf Kappelt’ für 210 000 Euro – also weit unter Verkehrswert versteigert worden?“, fragte Kessler. Zwar sei die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeschaltet, um mögliche Ungereimtheiten bei diesem Immobiliengeschäft zu prüfen. Für die Grünen sei es aber „unerlässlich, dass in dieser Frage auch das saarländische Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde der Sparkassen im Saarland tätig wird“.