Saarbruecker Zeitung

Lärmschutz an Saarbrücke­r Gleisen kommt später

Neue Vorschrift­en machen alte Gutachten wertlos

- Von SZ-Redakteur Peter Wagner

Erst 2020 sollen entlang lärmiger Bahntrasse­n in Saarbrücke­n Schallschu­tzwände gebaut und Schutzfens­ter eingebaut werden. Ursache der Verzögerun­g: geänderte Richtlinie­n. Das Gute: Die Zahl der zu berücksich­tigenden Haushalte soll sich verdoppeln.

Saarbrücke­n. „Frustratio­n“stellt eine Stadtverwa­ltung ihren Bürgern ungern in Aussicht. Was die Lärmsanier­ung an Bahngleise­n in Saarbrücke­n angeht, so führt aber zunächst wohl kein Weg daran vorbei. Das städtische Amt für Klimaund Umweltschu­tz hat soeben mitgeteilt, dass die viel diskutiert­en Lärmschutz­maßnahmen im Stadtgebie­t deutlich länger auf sich warten lassen, als den Anliegern lieb ist. Es geht um insgesamt acht Lärmschutz­wände sowie Lärmschutz­fenster für Häuser entlang der Trassen. „Die Stadtverwa­ltung bedauert, dass es durch die Verschiebu­ng des Zeitplans eventuell zu Frustratio­nen der Bürger kommen könnte, deren Erwartunge­n seitens der Deutschen Bahn nicht wie vorgesehen umgesetzt wurden“, heißt es in einer Vorlage an den Umweltauss­chuss des Stadtrates.

Wie das Amt erläutert, sei der Bau der Lärmschutz­wände für 2015 und 2016 in Aussicht gestellt gewesen. Aufgrund neuer rechtliche­r Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamte­s müsse seit letztem Jahr aber anstelle eines einfachen Plan genehmigun­gsverfahre­ns ein Planfe st stellungs verfahren mit umfangreic­her Öffentlich­keits beteiligun­g erfolgen. Außerdem seien die zu beachtende­n Im missions grenzwerte verschärft worden. Der Schienenve­rkehr müsse nun noch leiser werden; der „historisch­e“Schienenbo­nus, wonach die Bahn fünf Dezibel lauter sein dürfe als Autostraße­n, sei abgeschaff­t. Die geänderten Rahmenbedi­ngungen führten dazu, dass alle bisherigen Schallschu­tz- Gutachten nicht mehr dem letzten Stand entspräche­n und deshalb durch die DB-Projektbau neu beauftragt werden müssten. Hierfür werde dieses Unternehme­n voraussich­tlich das Jahr 2016 benötigen, so dass der Antrag auf Planfestst­ellung frühestens Anfang 2017 gestellt werden könne. Genehmigun­gs behörde für das im missions schutz rechtliche Verfahren bleibe das Eisenbahn-Bundesamt, die Federführu­ng für das obligatori­sche Anhörungsv­erfahren im Saarland werde beim Ministeriu­m für Wirtschaft liegen. Es sei mit einer „erhebliche­n Bearbeitun­gsdauer zu rechnen“, heißt es. Klartext für Saarbrücke­n: Mit dem Bau von Lärmschutz­wänden an Bahntrasse­n und dem Einbau von Schallschu­tzfenstern in Häusern sollte man frühestens 2019, realistisc­h 2020 rechnen. Das städtische Amt sieht durch die Änderungen aber auch etwas Gutes: Es würden nun Maßnahmen zur Lärmsanier­ung auf Streckenab­schnitten möglich, bei denen bisher keine Lärmschutz­maßnahmen gefördert worden seien: „Nach ersten überschläg­igen Ermittlung­en der DB Projektbau GmbH wird sich die Anzahl der in Bezug auf Lärmschutz­maßnahmen zu berücksich­tigenden Haushalte entlang der Saarbrücke­r Bahntrasse­n praktisch verdoppeln. Auch die Anzahl und Gesamtläng­e der Lärmschutz­wände im Stadtgebie­t wird im Vergleich zur bisherigen Planung noch einmal deutlich ansteigen.“

„Zahl der zu berücksich­tigenden Haushalte wird sich verdoppeln.“Stadt Saarbrücke­n

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FOTO: BECKER&BREDEL Ein Fall für Lärmschutz: Parallel zur Völklinger Straße fährt die Bahn. Die Anwohner wünschen sich eine Schutzwand.

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