Die Verfassung setzt dem Militär Grenzen
Zum Artikel „Bouillon begrüßt Pläne zum Einsatz der Bundeswehr im Innern“(SZ vom 13. April)
Nein, nein und nochmals nein! Auch wenn der „Boull-Terrier“der CDU noch so sehr jault und seine Totschlagargumente Mantra-artig wiederholt, so werden sie doch nicht besser. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten sich über alle Parteigrenzen hinweg etwas dabei gedacht, als sie für die Zukunft einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren so gut wie ausgeschlossen haben. Die Vergangenheit war 1949 noch fest in den Köpfen der Mitglieder des Parlamentarischen Rates verankert. Im Gegensatz dazu scheinen heute einige die möglichen Folgen ihrer Forderungen nicht sehen zu wollen. Ich unterstelle, dass mit diesen Forderungen ganz bestimmte Interessen verfolgt werden. Soldaten als Objektschützer oder Ausführende anderer hoheitlicher Aufgaben setzen Polizeikräfte frei, die dann zur Verstärkung der Überwachung eingesetzt werden können. Gerhard Wahl, Saarbrücken Sehr geehrter Herr Wahl,
nein, nein und nochmals nein – zu Denkverboten. Innenminister Klaus Bouillon hat gute Argumente, angesichts der heutigen Terror-Szene eine Einbeziehung der Bundeswehr an dieser Abwehr-Front nicht auszuschließen. Nach den blutigen Anschlägen in Paris und Brüssel haben Politiker zu Recht betont, dass wir uns im Krieg befinden. Da könnten „normale“Sicherheitskräfte überfordert sein. Erst recht, wenn der Einsatz von Waffen notwendig sein sollte, die nicht zu ihrem Alltag gehören. Kriegsähnliche Situationen sind durchaus vorstellbar. Und Vorbeugung hat Vorrang. Ihr Alfred Schön Hans Reiter, Merchweiler