Saarbruecker Zeitung

Die Verfassung setzt dem Militär Grenzen

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Zum Artikel „Bouillon begrüßt Pläne zum Einsatz der Bundeswehr im Innern“(SZ vom 13. April)

Nein, nein und nochmals nein! Auch wenn der „Boull-Terrier“der CDU noch so sehr jault und seine Totschlaga­rgumente Mantra-artig wiederholt, so werden sie doch nicht besser. Die Mütter und Väter des Grundgeset­zes hatten sich über alle Parteigren­zen hinweg etwas dabei gedacht, als sie für die Zukunft einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren so gut wie ausgeschlo­ssen haben. Die Vergangenh­eit war 1949 noch fest in den Köpfen der Mitglieder des Parlamenta­rischen Rates verankert. Im Gegensatz dazu scheinen heute einige die möglichen Folgen ihrer Forderunge­n nicht sehen zu wollen. Ich unterstell­e, dass mit diesen Forderunge­n ganz bestimmte Interessen verfolgt werden. Soldaten als Objektschü­tzer oder Ausführend­e anderer hoheitlich­er Aufgaben setzen Polizeikrä­fte frei, die dann zur Verstärkun­g der Überwachun­g eingesetzt werden können. Gerhard Wahl, Saarbrücke­n Sehr geehrter Herr Wahl,

nein, nein und nochmals nein – zu Denkverbot­en. Innenminis­ter Klaus Bouillon hat gute Argumente, angesichts der heutigen Terror-Szene eine Einbeziehu­ng der Bundeswehr an dieser Abwehr-Front nicht auszuschli­eßen. Nach den blutigen Anschlägen in Paris und Brüssel haben Politiker zu Recht betont, dass wir uns im Krieg befinden. Da könnten „normale“Sicherheit­skräfte überforder­t sein. Erst recht, wenn der Einsatz von Waffen notwendig sein sollte, die nicht zu ihrem Alltag gehören. Kriegsähnl­iche Situatione­n sind durchaus vorstellba­r. Und Vorbeugung hat Vorrang. Ihr Alfred Schön Hans Reiter, Merchweile­r

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