Entwarnung im Gondwana-Kampf
Gerichtsurteil: Betreiber des Prähistoriums muss dem Land 1,158 Millionen Euro zahlen
Gondwana-Betreiber Matthias Michael Kuhl wollte 3,9 Millionen Euro vom Land, er fühlte sich übervorteilt. Die Richter sahen das gestern komplett anders. Land und Kuhl wollen nun zurück an den Verhandlungstisch, um eine dauerhaft tragfähige Lösung für die Urzeit-Erlebniswelt in Reden zu erarbeiten.
Saarbrücken. Es ist keine Rede mehr von Insolvenz oder Schließung. Auch nicht davon, die zweite oder gar dritte Instanz anzurufen. Die Pressemitteilung, die Gondwana Invest gestern nach der krachenden Niederlage vor der sechsten Zivilkammer des Saarbrücker Landgerichts rausschickte, las sich so, als habe es das Säbelrasseln der vergangenen Monate nie gegeben. Wie eine Einladung an die Landesregierung zum gemütlichen Plausch, um zu einer „einvernehmlichen, wirtschaftlich vernünftigen Lösung“der derzeitigen Streitfragen zu finden und eine „dauerhaft tragfähige und erfolgreiche Fortentwicklung des Standortes Reden“zu entwickeln.
Dabei geht es um Millionen. Das Land wollte von Gondwana Invest rund 1,2 Millionen Euro ausstehende Pacht für die auf landeseigenem Gelände errichtete Erweiterung des Parks, Gondwana II. Investor Matthias Michael Kuhl, Rechtsanwalt in Dresden, erhob Widerklage über 3,9 Millionen Euro: Die Verträge seien rückabzuwickeln, weil sittenwidrig, das Land betreibe Wucher, Politiker hätten ihn mit falschen Zusagen übervorteilt. Keinen einzigen dieser Vorwürfe sahen die Richter bestätigt. In ihrem Urteil finden sich interessante Passagen, unter anderem zum unternehmerischen Risiko: Erfüllten sich Gewinn-Erwartungen eines Pächters nicht, so „verwirklicht sich damit das typische Risiko“, heißt es. Und: Mündliche Zusagen von Politikern etwa