Amtsrichter können sich spezialisieren
Gerichtsstandorte im Land sollen nach Strukturreform erhalten bleiben
An einigen Amtsgerichten wird es künftig Spezialzuständigkeiten geben. Richter in Neunkirchen können sich etwa auf Versicherungsrecht spezialisieren. Über Ordnungswidrigkeiten wird zentral in St. Ingbert entschieden.
Saarbrücken. „Nicht jeder muss alles machen! Alle Gerichtsstandorte bleiben erhalten.“So beschreibt Justizstaatssekretärin Anke Morsch (SPD) das Ziel einer kleinen Justizreform. Konkret werden die Zuständigkeiten für die zehn Amtsgerichte und zwei Zweigstellen (Wadern und Saarbrücken) umgekrempelt. Derzeit werden die Personalvertreter angehört. 2017 soll die Neuordnung den Landtag passieren, um 2018 in Kraft zu treten. Morsch verweist darauf, dass das Arbeitspensum an den Amtsgerichten „ganz dramatisch“rückläufig sei. Angeblich fallen ein Drittel weniger Zivilprozesse an, Bußgeldsachen sind um fast die Hälfte zurückgegangen. Um die aktuell 110 Richter, 137 Rechtspfleger und mehr als 300 Servicekräfte besser auszulasten und die Verfahren zu beschleunigen, sei die Strukturreform notwendig.
Derzeit sind die Amtsgerichte in der Regel noch für alle Verfahren (Ausnahmen: Insolvenzen und Grundbücher) zuständig. Das soll sich ändern. Autofahrer, die gegen ein Bußgeld Widerspruch eingelegt haben, müssen ab 2018 zum Amtsgericht St. Ingbert, das dann Ordnungswidrigkeiten landesweit bearbeitet. In Neunkirchen werden Klagen wegen Versicherungsverträgen und in Lebach wegen Honoraren (Ärzte, Anwälte) zentral verhandelt. Am „grenzwertig großen“Amtsgericht Saarbrücken sollen Urheberrechtsfälle, Wirtschaftsstrafsachen sowie Abschiebungen und Haftbefehlsanträge zentral entschieden werden.
Um das Amtsgericht Völklingen besser auszulasten, wird dessen Zuständigkeitsbereich um die Gemeinde Heusweiler (bisher Gerichtsbezirk Saarbrücken) erweitert. „Regionale Kooperationen“sind, so die Staatssekretärin, ergänzend geplant. Die St. Ingberter Richter sollen Strafsachen aus dem Bezirk Homburg verhandeln. Das Homburger Gericht übernimmt Zivil- und Familiensachen von St. Ingbert. In St. Wendel sollen Zivilsachen aus Ottweiler entschieden werden, während Strafprozesse von St. Wendel nach Ottweiler verlagert werden. Lebach wird Familiensachen nach Saarlouis abgeben.