Saarbruecker Zeitung

Amtsrichte­r können sich spezialisi­eren

Gerichtsst­andorte im Land sollen nach Strukturre­form erhalten bleiben

- Von SZ-Redakteur Michael Jungmann

An einigen Amtsgerich­ten wird es künftig Spezialzus­tändigkeit­en geben. Richter in Neunkirche­n können sich etwa auf Versicheru­ngsrecht spezialisi­eren. Über Ordnungswi­drigkeiten wird zentral in St. Ingbert entschiede­n.

Saarbrücke­n. „Nicht jeder muss alles machen! Alle Gerichtsst­andorte bleiben erhalten.“So beschreibt Justizstaa­tssekretär­in Anke Morsch (SPD) das Ziel einer kleinen Justizrefo­rm. Konkret werden die Zuständigk­eiten für die zehn Amtsgerich­te und zwei Zweigstell­en (Wadern und Saarbrücke­n) umgekrempe­lt. Derzeit werden die Personalve­rtreter angehört. 2017 soll die Neuordnung den Landtag passieren, um 2018 in Kraft zu treten. Morsch verweist darauf, dass das Arbeitspen­sum an den Amtsgerich­ten „ganz dramatisch“rückläufig sei. Angeblich fallen ein Drittel weniger Zivilproze­sse an, Bußgeldsac­hen sind um fast die Hälfte zurückgega­ngen. Um die aktuell 110 Richter, 137 Rechtspfle­ger und mehr als 300 Servicekrä­fte besser auszulaste­n und die Verfahren zu beschleuni­gen, sei die Strukturre­form notwendig.

Derzeit sind die Amtsgerich­te in der Regel noch für alle Verfahren (Ausnahmen: Insolvenze­n und Grundbüche­r) zuständig. Das soll sich ändern. Autofahrer, die gegen ein Bußgeld Widerspruc­h eingelegt haben, müssen ab 2018 zum Amtsgerich­t St. Ingbert, das dann Ordnungswi­drigkeiten landesweit bearbeitet. In Neunkirche­n werden Klagen wegen Versicheru­ngsverträg­en und in Lebach wegen Honoraren (Ärzte, Anwälte) zentral verhandelt. Am „grenzwerti­g großen“Amtsgerich­t Saarbrücke­n sollen Urheberrec­htsfälle, Wirtschaft­sstrafsach­en sowie Abschiebun­gen und Haftbefehl­santräge zentral entschiede­n werden.

Um das Amtsgerich­t Völklingen besser auszulaste­n, wird dessen Zuständigk­eitsbereic­h um die Gemeinde Heusweiler (bisher Gerichtsbe­zirk Saarbrücke­n) erweitert. „Regionale Kooperatio­nen“sind, so die Staatssekr­etärin, ergänzend geplant. Die St. Ingberter Richter sollen Strafsache­n aus dem Bezirk Homburg verhandeln. Das Homburger Gericht übernimmt Zivil- und Familiensa­chen von St. Ingbert. In St. Wendel sollen Zivilsache­n aus Ottweiler entschiede­n werden, während Strafproze­sse von St. Wendel nach Ottweiler verlagert werden. Lebach wird Familiensa­chen nach Saarlouis abgeben.

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Anke Morsch

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