Saarbruecker Zeitung

Keine Beweise für sexuelle Nötigung

Opfer aus Kölner Silvestern­acht erkennen Angeklagte beim Prozess nicht wieder – Bewährungs­strafe für zwei Männer wegen Hehlerei und versuchten Diebstahls

- Von dpa-Mitarbeite­rin Petra Albers

Zum ersten Mal steht im Zusammenha­ng mit der Kölner Silvestern­acht ein Angeklagte­r wegen sexueller Übergriffe auf eine Frau vor Gericht. Doch am Ende bleibt: fast nichts.

Köln. Gerade mal zwei Stunden nach Prozessbeg­inn verkündet das Kölner Amtsgerich­t sein Urteil gegen den Angeklagte­n: Der Vorwurf der versuchten sexuellen Nötigung in der Silvestern­acht ist vom Tisch. Es gibt keine Beweise dafür, dass der 26-Jährige zu einer Gruppe von Männern gehörte, die eine Frau am Kölner Hauptbahnh­of eingekreis­t, begrapscht und bedroht hatten. Der Prozess am Freitag offenbarte das Dilemma, in dem Ermittler und Gerichte stecken, wenn es um die Aufklärung der sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Silvestern­acht in Köln geht.

„Die Vorwürfe aus der Anklage haben schwer gewogen“, sagt Richter Frank Altpeter bei der Urteilsbeg­ründung. „Wenn sie sich erwiesen hätten, wäre hier eine andere Strafe herausgeko­mmen.“Ja, wenn. Laut Anklage sollte der Algerier zu einer Gruppe von etwa zehn Männern gehören, die ihr Opfer zwei bis drei Minuten umzingelte­n und „in sexueller Motivation“am Gesäß und der Taille anfassten. Nur weil die Frau sich ihre Handtasche vor die Brust presste, sei es den Tätern nicht gelungen, sie auch dort zu berühren. In dem Getümmel soll der 26-Jährige ihr das Handy aus der Jacke gezogen haben.

Nun sitzt die 54-Jährige auf dem Zeugenstuh­l. „Wir haben in

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