Keine Beweise für sexuelle Nötigung
Opfer aus Kölner Silvesternacht erkennen Angeklagte beim Prozess nicht wieder – Bewährungsstrafe für zwei Männer wegen Hehlerei und versuchten Diebstahls
Zum ersten Mal steht im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht ein Angeklagter wegen sexueller Übergriffe auf eine Frau vor Gericht. Doch am Ende bleibt: fast nichts.
Köln. Gerade mal zwei Stunden nach Prozessbeginn verkündet das Kölner Amtsgericht sein Urteil gegen den Angeklagten: Der Vorwurf der versuchten sexuellen Nötigung in der Silvesternacht ist vom Tisch. Es gibt keine Beweise dafür, dass der 26-Jährige zu einer Gruppe von Männern gehörte, die eine Frau am Kölner Hauptbahnhof eingekreist, begrapscht und bedroht hatten. Der Prozess am Freitag offenbarte das Dilemma, in dem Ermittler und Gerichte stecken, wenn es um die Aufklärung der sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln geht.
„Die Vorwürfe aus der Anklage haben schwer gewogen“, sagt Richter Frank Altpeter bei der Urteilsbegründung. „Wenn sie sich erwiesen hätten, wäre hier eine andere Strafe herausgekommen.“Ja, wenn. Laut Anklage sollte der Algerier zu einer Gruppe von etwa zehn Männern gehören, die ihr Opfer zwei bis drei Minuten umzingelten und „in sexueller Motivation“am Gesäß und der Taille anfassten. Nur weil die Frau sich ihre Handtasche vor die Brust presste, sei es den Tätern nicht gelungen, sie auch dort zu berühren. In dem Getümmel soll der 26-Jährige ihr das Handy aus der Jacke gezogen haben.
Nun sitzt die 54-Jährige auf dem Zeugenstuhl. „Wir haben in