Saarbruecker Zeitung

Auto-Prüfdienst­e dürfen bis 2020 weiterprüf­en

- Von SZ-Redakteur Joachim Wollschläg­er

Berlin. Prüfdienst­e für die AutoHauptu­ntersuchun­g wie Tüv, Dekra und Küs sollen nach Wirbel um ihre formelle Zulassung auf Basis einer Übergangsr­egelung weiterarbe­iten können. Das sieht eine Empfehlung der Bundesrats­Ausschüsse vor, die von der Länderkamm­er am 13. Mai als Ergänzung einer geplanten BundesVero­rdnung beschlosse­n werden soll. Bis Ende 2020 sollen demnach auch von EU-Vorgaben „abweichend­e Anforderun­gen“zum Bestätigen der Messgenaui­gkeit von Prüfgeräte­n zulässig sein.

Um die Prüfdienst­e hatte es Aufregung gegeben, nachdem die zuständige Deutsche Akkreditie­rungsstell­e ihre formelle Zulassung im Dezember 2015 ausgesetzt hatte. Hintergrun­d war eine Nichtverei­nbarkeit der in Deutschlan­d und Europa genutzten Messverfah­ren. Während in Deutschlan­d Messgeräte geeicht werden, müssen sie nach EURecht kalibriert werden, was eine andere Dokumentat­ionskette mit sich bringt.

Weil es für einen Teil der eingesetzt­en Messgeräte derzeit auf dem Markt keine Kalibrieru­ng gibt, soll für den Übergangsz­eitraum weiter die Eichung akzeptiert werden, erläutern der Verkehrsun­d der Rechtsauss­chuss des Bundesrats. dpa

Als Papiertige­r gesprungen, als Papiertige­r gelandet. Was kurz vor Weihnachte­n noch als großes Drama daherkam, ist am Ende doch nur eine typisch europäisch­e Bürokratie-Posse. Ende des Jahres setzte die Akkreditie­rungsstell­e die Zulassunge­n der Prüf-Organisati­onen aus und Schwarz-Seher fürchteten sofort, dass nun keine Tüv-Plaketten mehr vergeben werden können. Weit gefehlt. Letztlich geht es nur darum, dass die EU-Bürokratie sich mit deutschen Behörden

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