Auto-Prüfdienste dürfen bis 2020 weiterprüfen
Berlin. Prüfdienste für die AutoHauptuntersuchung wie Tüv, Dekra und Küs sollen nach Wirbel um ihre formelle Zulassung auf Basis einer Übergangsregelung weiterarbeiten können. Das sieht eine Empfehlung der BundesratsAusschüsse vor, die von der Länderkammer am 13. Mai als Ergänzung einer geplanten BundesVerordnung beschlossen werden soll. Bis Ende 2020 sollen demnach auch von EU-Vorgaben „abweichende Anforderungen“zum Bestätigen der Messgenauigkeit von Prüfgeräten zulässig sein.
Um die Prüfdienste hatte es Aufregung gegeben, nachdem die zuständige Deutsche Akkreditierungsstelle ihre formelle Zulassung im Dezember 2015 ausgesetzt hatte. Hintergrund war eine Nichtvereinbarkeit der in Deutschland und Europa genutzten Messverfahren. Während in Deutschland Messgeräte geeicht werden, müssen sie nach EURecht kalibriert werden, was eine andere Dokumentationskette mit sich bringt.
Weil es für einen Teil der eingesetzten Messgeräte derzeit auf dem Markt keine Kalibrierung gibt, soll für den Übergangszeitraum weiter die Eichung akzeptiert werden, erläutern der Verkehrsund der Rechtsausschuss des Bundesrats. dpa
Als Papiertiger gesprungen, als Papiertiger gelandet. Was kurz vor Weihnachten noch als großes Drama daherkam, ist am Ende doch nur eine typisch europäische Bürokratie-Posse. Ende des Jahres setzte die Akkreditierungsstelle die Zulassungen der Prüf-Organisationen aus und Schwarz-Seher fürchteten sofort, dass nun keine Tüv-Plaketten mehr vergeben werden können. Weit gefehlt. Letztlich geht es nur darum, dass die EU-Bürokratie sich mit deutschen Behörden