Satiriker überzieht jetzt aber gewaltig
Zu „Satiriker Böhmermann fühlt sich von Kanzlerin Merkel ‚filetiert’“(SZ vom 4. Mai)
Dass die juristische Auseinandersetzung um die Äußerungen von Jan Böhmermann die Gemüter erhitzt und die Nation spaltet, ist vielleicht nachvollziehbar, weil die Person Erdogan genügend Anlass zur Kritik gibt. Wenn ich aber lese, er werde von der Kanzlerin „filetiert“und sei der „deutsche Ai Weiwei“, dann überzieht Böhmermann gewaltig. Sich mit diesem künstlerischen Schwergewicht zu vergleichen ist ohnehin schon anmaßend. Aber sich mit den Repressalien, die Ai Weiwei in China erlitten hat, zu identifizieren, ist eine Ungeheuerlichkeit. Da kann ich nur sagen „Au wei“. Es wäre gut, wenn Böhmermann mal einen Blick ins Grundgesetz werfen würde, denn in den Artikeln fünf und zwei (Recht auf Meinungsfreiheit und Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) steht, dass Freiheiten nicht grenzenlos sind. Es kann doch nicht sein, dass jeder, der einem anderen Autofahrer den berühmten „Vogel“zeigt, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss und die Satire geht bei „Angriffen unter der Gürtellinie“leer aus. Auch Satiriker sind keine heiligen Kühe, die ungestraft auf der Wiese der Meinungsfreiheit grasen dürfen. Und er wird auch nicht von der Kanzlerin „filetiert“. Was jetzt folgt, ist eine richterliche Überprüfung, ob seine Äußerungen über Erdogan noch von dem Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind oder nicht. Damit liegt die Entscheidung bei den Gerichten und nicht bei der Regierung. Das unterscheidet demokratische Systeme von totalitären. Angelehnt an den Giovanni Trapattoni frage ich: „Was erlaube Böhmermann?“Manfred Ziegler, Saarbrücken Volker Schumacher, Saarbrücken