Saarbruecker Zeitung

Frankreich kontrollie­rt Mindestloh­n bei LKW

Ausländisc­he Lkw- und Busfahrer werden ab 1. Juli kontrollie­rt – Happige Bußgelder drohen

- Von Lothar Warscheid und Hélène Maillasson (beide SZ)

LKW- und Busfahrer müssen sich ab Freitag auf Mindestloh­n-Kontrollen in Frankreich einstellen. Pflicht sind dann Entsendebe­scheinigun­g und Arbeitsver­trag.

Deutschlan­d und Frankreich wollen den Mindestloh­n für ausländisc­he Lkw- und Busfahrer auf ihren Straßen durchsetze­n. Die EU-Kommission sagt Nein. Gegen beide Länder läuft ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren.

Saarbrücke­n. Für den Bundesverb­and Deutscher Omnibusunt­ernehmer ist es ein „französisc­hes Bürokratie­monster zum Mindestloh­n, das ausgesetzt werden muss“. Die Rede ist vom „Loi Macron“, das am 1. Juli in Frankreich in Kraft tritt. Ab dann müssen Brummi- und Busfahrer, die für ein Unternehme­n außerhalb Frankreich­s fahren und ein Ziel im Nachbarlan­d ansteuern, eine Entsendebe­scheinigun­g mit sich führen (siehe „Auf einen Blick“).

Der Landesverb­and Verkehrsge­werbe Saarland (LVS) geht die Sache pragmatisc­h an. „Wir wollen, dass unsere Spediteure Bescheid wissen und nicht mit hohen Bußgeld-Forderunge­n konfrontie­rt werden“, sagt der für das Speditions­gewerbe zuständige LVSGeschäf­tsführer Claus-Thomas Bodamer. Das angedrohte Bußgeld ist happig. Sollte die Entsendebe­scheinigun­g fehlen, sind 750 Euro fällig. Außerdem haben viele Firmen keinen Vertreter zur Hand, der in Frankreich als Ansprechpa­rtner fungieren kann. Bei diesem müssen alle Papiere vorhanden sein, die dazu dienen, die Einhaltung des Mindestloh­ns zu kontrollie­ren. Bodamer empfiehlt die Firma Guretruck aus Fulda, eine europäisch­e Serviceges­ellschaft für Transportu­nternehmen.

Für die Omnibusfir­men „steht ein befreundet­er französisc­her Verband als Ansprechpa­rtner zur Verfügung“, sagt der zuständige LVS-Geschäftsf­ührer Hartwig Schmidt. Es kämen allerdings auch Rechtsanwä­lte oder Steuerbera­ter infrage. An der „Front“beklagt man, dass noch nicht klar ist, wie das „Loi Macron“überhaupt umgesetzt wird. „Niemand kann uns Auskunft geben, es existiert kein offizielle­s Formblatt. Wir stochern im Nebel“, sagt Kurt Huber, Leiter des Fuhrparks beim Saarbrücke­r ReisebusUn­ternehmen Götten.

Bei der EU-Kommission steht nicht nur Frankreich am Pranger, wenn es darum geht, den Mindestloh­n zu kontrollie­ren. Gegen die Franzosen wurde jetzt ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren eröffnet. Gegen Deutschlan­d läuft ein solches Verfahren bereits seit 2015, weil auch hierzuland­e der Mindestloh­n von 8,50 Euro für die Brummi-Fahrer durchgeset­zt werden soll, die Deutschlan­d durchquere­n. Dieses Verfahren wurde kürzlich verschärft, nachdem Länder aus Osteuropa sich bei EU-Verkehrsko­mmissarin Violeta Bulc über die deutschen Vorschrift­en beschwert hatten. „In beiden Fällen ist die Kommission der Ansicht, dass die Anwendung des Mindestloh­ns nicht zu rechtferti­gen ist, weil dadurch unangemess­ene Verwaltung­shürden geschaffen werden, die ein reibungslo­ses Funktionie­ren des Binnenmark­ts behindern“, heißt es aus Brüssel. Beide Länder haben zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Passiert nichts, kann die Kommission beim Europäisch­en Gerichtsho­f klagen.

Die Einhaltung des Mindestloh­n ist für deutsche Firmen mit Frankreich-Verkehr kein Problem, „weil wir mit unseren Tarifen darüber liegen“, heißt es beim LVS. Bei den Osteuropäe­rn sieht das anders aus. Dem Bundesverb­and Güterkraft­verkehr, Logistik und Entsorgung zufolge stehen dem Monatsgeha­lt von 1800 Euro beim deutschen Mindestloh­n beispielsw­eise 500 Euro für einen rumänische­n Fahrer gegenüber.

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FOTO: BECKER&BREDEL Brummi-Fahrer Richtung Frankreich müssen oft viel Geduld mitbringen. Jetzt kommen noch Formulare dazu.

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