Verbraucherzentrale gibt Tipps zum luftdichten Bauen
Saarbrücken. Seit der Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gebäude dauerhaft luftdicht gebaut werden müssen. „Viele Neubauinteressierte fürchten, dass zu dichte Gebäude zu schlechter Raumluftqualität und zu Feuchteund Schimmelproblemen führen“, sagt Werner Ehl, Bauphysiker und Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Diese Angst sei in den meisten Fällen jedoch unbegründet.
Der für ein angenehmes Raumklima notwendige Luftaustausch lasse sich nicht unkontrolliert über Fugen und Ritzen in der Gebäudehülle bewerkstelligen. Eine Lüftung durch die Fenster und Türen oder über eine Lüftungsanlage ist daher immer erforderlich. Ein ständiger Luftzug durch Lecks im Baukörper kann dagegen zu Unbehaglichkeiten in den Räumen führen.
Gleichzeitig kann die feuchte warme Luft auf dem Weg durch Fugen nach draußen so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit im Haus kondensiert. Schäden in den Wänden des Hauses können dann die langfristige Konsequenz sein.
Daher sollte bei der Planung eines Hauses ein Konzept für die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle erstellt werden, das sämtlichen Handwerkern ausgehändigt wird, sagt Ehl. Zur Überprüfung sei dann ein so genannter Luftdichtheitstest nötig.
Weitere Informationen zur luftdichten Bauweise gibt es bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungen kostenlos. red
Termine im Haus der Beratung, Trierer Straße 22 in Saarbrücken, unter Tel. (0681) 500 89 15.
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