Saarbruecker Zeitung

Was beim elektronis­chen Personalau­sweis zu beachten ist

Bundesamt für Sicherheit in der Informatio­nstechnik rät, nur geprüfte Lesegeräte zu verwenden

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Der elektronis­che Personalau­sweis ist eigentlich risikolos. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss aber auch auf das richtige Gerät achten.

Berlin. Der elektronis­che Personalau­sweis ist nicht nur kleiner als sein Vorgänger. Mit ihm kann man sich auch online ausweisen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informatio­nstechnik (BSI) rät allerdings dazu, den Ausweis nur in Kartenlese­geräten zu nutzen, die von der Behörde geprüft wurden. Diese erkenne man am BSI-Siegel mit der Aufschrift „BSI TR-03119“. Hinzu kommen noch die achtstelli­ge Nummer des Prüfzertif­ikats und ein deutlich sichtbarer Bundesadle­r.

Grundsätzl­ich haben Anwender drei Lesegerät-Ausführung­en zur Auswahl: Basisleser, Standardle­ser und Komfortles­er. Alle unterstütz­en die Online-Ausweisfun­ktion. Allerdings verfüge der Basisleser über keine eigene Tastatur. Sicherheit­scodes werden über eine Bildschirm­tastatur oder die Tastatur des Computers eingegeben. Ist der Rechner mit Schadsoftw­are infiziert, könnten sie mitgelesen werden. Standardle­ser haben ein eigenes Tastenfeld, was diese Gefahr weitgehend ausräumt.

Am sichersten ist laut BSI der Komfortles­er. Geräte mit dieser Bezeichnun­g haben nicht nur eine eigene Tastatur, sondern auch ein eigenes Display und einen Sicherheit­schip im Lesegerät. Zudem unterstütz­ten sie die elektronis­che Unterschri­ftsfunktio­n mit einer kontaktlos­en Chipkarte. Die Lesegeräte kosten, je nach Ausstattun­g, zwischen 25 und 120 Euro. Es gibt auch drahtlose Modelle mit Bluetooth-Funkübertr­agung.

Auf der Webseite personalau­sweisporta­l.de des Bundesmini­steriums des Inneren gibt eine Liste mit Hinweisen zu geeigneten Lesegeräte­n mit BSI-Siegel.

dpa

personalau­sweisporta­l.de

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