Saarbruecker Zeitung

„Eine Handhabe gegen Wildwüchse“

Nadine Schön sieht Paradigmen­wechsel durch neues Prostituie­rtenschutz­gesetz

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Unionsfrak­tionsvize Nadine Schön war maßgeblich an den Verhandlun­gen der Koalition über das neue Prostituie­rtenschutz­gesetz beteiligt. Über das Ergebnis sprach die Saarländer­in mit SZRedakteu­rin Stefanie Marsch.

Frau Schön, es hat lange gedauert, bis das Prostituie­rtenschutz­gesetz endlich den Weg ins Parlament gefunden hat. Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden? Viel Kritik gab es an der Meldepflic­ht für Prostituie­rte. Sie stigmatisi­ere die Frauen . . . Schön: Das ist der komplett falsche Ansatz. Wir können ja nur diejenigen schützen, die wir kennen. Wenn wir davon ausgehen, dass vor allem die Frauen gefährdet sind, die sich mit wenig Sprachkenn­tnissen in sehr jungem Alter neu in unserem Land aufhalten und ihre Rechte überhaupt nicht kennen, dann brauchen wir einen Zugangspun­kt, um ihnen zu helfen. Außerdem können sich die Frauen unter einem Aliasnamen anmelden. Damit ist der Persönlich­keitsschut­z gewährleis­tet. wenn es um den Schutz von tausenden von Frauen in unserem Land geht, die aufs Übelste ausgebeute­t werden, dann sollte das Thema Bürokratie nicht die allergrößt­e Rolle spielen. Und wir haben den Ländern auch Spielraum gegeben, wie sie die Anmeldung regeln wollen, ob sie zum Beispiel nur für die eine Kommune gilt, für das ganze Land oder sogar bundesweit.

Auch die Kondompfli­cht ist umstritten. Viele fragen: Wie soll das kontrollie­rt werden? Schön: Die Kondompfli­cht kann nicht im Einzelnen überprüft werden. Man stellt ja auch nicht neben jede rote Ampel einen Polizisten. Trotzdem erwarten wir, dass die Bürger sie beachten. Die Kondompfli­cht gibt den Prostituie­rten eine stärkere Stellung gegenüber den Freiern. Und bei allem Wissen, das wir heute über Infektions­krankheite­n haben, können wir nicht zulassen, dass Frauen gezwungen werden, ungeschütz­ten Geschlecht­sverkehr zu haben.

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FOTO: LAIF Prostituie­rte müssen künftig ihre Tätigkeit anmelden. Außerdem soll für käuflichen Sex eine Kondompfli­cht gelten.
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