„Eine Handhabe gegen Wildwüchse“
Nadine Schön sieht Paradigmenwechsel durch neues Prostituiertenschutzgesetz
Unionsfraktionsvize Nadine Schön war maßgeblich an den Verhandlungen der Koalition über das neue Prostituiertenschutzgesetz beteiligt. Über das Ergebnis sprach die Saarländerin mit SZRedakteurin Stefanie Marsch.
Frau Schön, es hat lange gedauert, bis das Prostituiertenschutzgesetz endlich den Weg ins Parlament gefunden hat. Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden? Viel Kritik gab es an der Meldepflicht für Prostituierte. Sie stigmatisiere die Frauen . . . Schön: Das ist der komplett falsche Ansatz. Wir können ja nur diejenigen schützen, die wir kennen. Wenn wir davon ausgehen, dass vor allem die Frauen gefährdet sind, die sich mit wenig Sprachkenntnissen in sehr jungem Alter neu in unserem Land aufhalten und ihre Rechte überhaupt nicht kennen, dann brauchen wir einen Zugangspunkt, um ihnen zu helfen. Außerdem können sich die Frauen unter einem Aliasnamen anmelden. Damit ist der Persönlichkeitsschutz gewährleistet. wenn es um den Schutz von tausenden von Frauen in unserem Land geht, die aufs Übelste ausgebeutet werden, dann sollte das Thema Bürokratie nicht die allergrößte Rolle spielen. Und wir haben den Ländern auch Spielraum gegeben, wie sie die Anmeldung regeln wollen, ob sie zum Beispiel nur für die eine Kommune gilt, für das ganze Land oder sogar bundesweit.
Auch die Kondompflicht ist umstritten. Viele fragen: Wie soll das kontrolliert werden? Schön: Die Kondompflicht kann nicht im Einzelnen überprüft werden. Man stellt ja auch nicht neben jede rote Ampel einen Polizisten. Trotzdem erwarten wir, dass die Bürger sie beachten. Die Kondompflicht gibt den Prostituierten eine stärkere Stellung gegenüber den Freiern. Und bei allem Wissen, das wir heute über Infektionskrankheiten haben, können wir nicht zulassen, dass Frauen gezwungen werden, ungeschützten Geschlechtsverkehr zu haben.