PRESSESCHAU
Den Bericht der Endlager-Kommission für Atommüll kommentiert das „Flensburger Tageblatt“:
Richtig ist, so schnell und genau wie möglich nach einem Endlager zu suchen, das heutigen Standards entspricht – und es möglich macht, den Atommüll wieder zu bergen. (.) Jetzt wirkt es aber so, als scheue die Endlagerkommission die Auseinandersetzung mit den Bürgern. Denn wer möglichst weit in der Zukunft plant, kann irgendwann für die Endlagerung an einem Standort nicht mehr verantwortlich gemacht werden. Denn die Entscheider werden dann schon biologisch selbst endgelagert sein.
Die Zeitung „Badisches Tagblatt“aus Baden-Baden mahnt:
Dass Sachsen und vor allem Bayern sich grundsätzlich querstellen, ist politisch unverantwortlich. Wer Atomkraftwerke betreiben lässt, darf sich auch nötigen Folgemaßnahmen nicht verschließen – zumindest nicht grundsätzlich.
Nach der Spaltung der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag meinen die „Stuttgarter Nachrichten“:
809 544 Menschen in BadenWürttemberg dürfen sich verkohlt fühlen. Sie alle haben bei der Landtagswahl im März die AfD gewählt. Sie dachten, sie wählten damit eine Partei. Tatsächlich aber sind es mehrere Parteien. (.) Beide AfD-Fraktionen werden sich einreden, dass sie nun endlich vernünftig Politik machen könnten. Doch das ist ein Trugschluss. Zumindest in der Außenwirkung ist eins plus eins nicht zwei, sondern null. Wie sagte Jörg Meuthen nach der ersten Häutung der AfD: „Die Spalter sind jetzt draußen.“Das war falsch. Die Spalter der AfD sind jetzt drin, und zwar im Landtag.
Härtere Strafen für Teilnehmer an illegalen Autorennen, wie sie einige Bundesländer fordern, begrüßt die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“:
Harte Strafen müssen künftig auch dann möglich sein, wenn ein illegales Wettrennen folgenlos bleibt und keiner verletzt wird. Anzunehmen ist, dass andere Sanktionen die meist jungen Männer ohnehin härter treffen als häufig zur Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafen: der Entzug des Autos zum Beispiel oder ein langjähriges Fahrverbot. Solche Maßnahmen, die der Gesetzesentwurf ebenfalls umfasst, sind das stärkste Argument für die Novelle. Ein verurteilter Raser, der mit der Straßenbahn zum Tuning-Treff mit seinen Autofreunden zockeln muss? Die Höchststrafe!