Land kontrolliert Kommunen strenger
Kommunalaufsicht wieder mit mehr Personal ausgestattet
Die Abteilung der Kommunalaufsicht, die die Sparsamkeit von Kommunen überprüft, war zuletzt nicht mehr existent. Der Innenminister hat sie wieder aufgebaut. CDU und SPD wollen den Prüfern zudem deutlich mehr Befugnisse geben.
Saarbrücken. Zu den Kuriositäten der saarländischen Kommunalaufsicht gehörte über Jahre hinweg, dass das Land den sparsamen Umgang seiner hochverschuldeten Städte und Gemeinden mit Geld nicht kontrollierte. Die Überörtliche Prüfung, für die früher 20 Beamte arbeiteten, hatte Ende 2014 noch einen einzigen Mitarbeiter – und der ging damals in Ruhestand. Innenminister Klaus Bouillon (CDU) versprach
Innenminister Bouillon hat die Kommunalaufsicht in seinem Ministerium wieder aufgestockt.
besteht sie wieder aus sechs Mitarbeitern. Sie hätten die operative Prüfungstätigkeit im Januar 2016 aufgenommen. Diese erstrecke sich auch auf Eigenbetriebe und Zweckverbände. Zudem bereiteten sie gemeindeübergreifende Querschnittsprüfungen vor.
Eine zweite von Junkernheinrich monierte Merkwürdigkeit war, dass die Prüfer des Landes nur prüften, ob die Haushalts- und Buchführung formal in Ordnung war. Ob eine Kommune auch sparsam mit ihrem Geld umgeht, durften die Prüfer nur untersuchen, wenn die Kommune ausdrücklich damit einverstanden war. Auch hier hatte Bouillon eine Verschärfung angekündigt, die nun auch kommt.
Ein Gesetzentwurf der CDU/SPD -Landesregierung könnte bereits am 13. Juli vom Landtag beschlossen werden. Das neue Gesetz nennt Wirtschaftlichkeitskontrollen als Schwerpunkt der Überörtlichen Prüfung – erlaubt sind diese künftig auch gegen den Willen einer Kommune. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Prüfern „alle erbetenen Auskünfte zu geben, Einsicht in Bücher und Belege, Akten und Schriftstücke zu gewähren, sie auf Verlangen zu übersenden sowie Erhebungen an Ort und Stelle zu unterstützen“.
Und: Ob eine Kommune wirtschaftlich handelt, soll jeweils im Vergleich zu anderen Kommunen ermittelt werden. In die Prüfung werden auch die die Stellenpläne einbezogen – so kann etwas ermittelt werden, ob eine Kommune für eine bestimmte Aufgabe mehr Personal benötigt als eine andere Kommune. Die Prüfer sollen sich auch freiwillige Leistungen näher anschauen und prüfen, ob die Ausgaben im Verhältnis zur Finanzkraft und zu den Schulden einer Gemeinde angemessen sind. Schließlich wird erstmals im Gesetz festgeschrieben, dass die Überörtliche Prüfung „unabhängig und an Weisungen nicht gebunden“ist.