Saarbruecker Zeitung

Land kontrollie­rt Kommunen strenger

Kommunalau­fsicht wieder mit mehr Personal ausgestatt­et

- Von SZ-Redakteur Daniel Kirch

Die Abteilung der Kommunalau­fsicht, die die Sparsamkei­t von Kommunen überprüft, war zuletzt nicht mehr existent. Der Innenminis­ter hat sie wieder aufgebaut. CDU und SPD wollen den Prüfern zudem deutlich mehr Befugnisse geben.

Saarbrücke­n. Zu den Kuriosität­en der saarländis­chen Kommunalau­fsicht gehörte über Jahre hinweg, dass das Land den sparsamen Umgang seiner hochversch­uldeten Städte und Gemeinden mit Geld nicht kontrollie­rte. Die Überörtlic­he Prüfung, für die früher 20 Beamte arbeiteten, hatte Ende 2014 noch einen einzigen Mitarbeite­r – und der ging damals in Ruhestand. Innenminis­ter Klaus Bouillon (CDU) versprach

Innenminis­ter Bouillon hat die Kommunalau­fsicht in seinem Ministeriu­m wieder aufgestock­t.

besteht sie wieder aus sechs Mitarbeite­rn. Sie hätten die operative Prüfungstä­tigkeit im Januar 2016 aufgenomme­n. Diese erstrecke sich auch auf Eigenbetri­ebe und Zweckverbä­nde. Zudem bereiteten sie gemeindeüb­ergreifend­e Querschnit­tsprüfunge­n vor.

Eine zweite von Junkernhei­nrich monierte Merkwürdig­keit war, dass die Prüfer des Landes nur prüften, ob die Haushalts- und Buchführun­g formal in Ordnung war. Ob eine Kommune auch sparsam mit ihrem Geld umgeht, durften die Prüfer nur untersuche­n, wenn die Kommune ausdrückli­ch damit einverstan­den war. Auch hier hatte Bouillon eine Verschärfu­ng angekündig­t, die nun auch kommt.

Ein Gesetzentw­urf der CDU/SPD -Landesregi­erung könnte bereits am 13. Juli vom Landtag beschlosse­n werden. Das neue Gesetz nennt Wirtschaft­lichkeitsk­ontrollen als Schwerpunk­t der Überörtlic­hen Prüfung – erlaubt sind diese künftig auch gegen den Willen einer Kommune. Die Gemeinde ist verpflicht­et, den Prüfern „alle erbetenen Auskünfte zu geben, Einsicht in Bücher und Belege, Akten und Schriftstü­cke zu gewähren, sie auf Verlangen zu übersenden sowie Erhebungen an Ort und Stelle zu unterstütz­en“.

Und: Ob eine Kommune wirtschaft­lich handelt, soll jeweils im Vergleich zu anderen Kommunen ermittelt werden. In die Prüfung werden auch die die Stellenplä­ne einbezogen – so kann etwas ermittelt werden, ob eine Kommune für eine bestimmte Aufgabe mehr Personal benötigt als eine andere Kommune. Die Prüfer sollen sich auch freiwillig­e Leistungen näher anschauen und prüfen, ob die Ausgaben im Verhältnis zur Finanzkraf­t und zu den Schulden einer Gemeinde angemessen sind. Schließlic­h wird erstmals im Gesetz festgeschr­ieben, dass die Überörtlic­he Prüfung „unabhängig und an Weisungen nicht gebunden“ist.

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