Saarbruecker Zeitung

Mehr Wettbewerb bei der Energiewen­de

Bundestag und Bundesrat billigen Reform der Ökostrom-Förderung

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Nach langem Streit ist der Weg für die Ökostromre­form frei. Von 2017 an müssen sich bei größeren Projekten Anbieter in Ausschreib­ungen durchsetze­n, um eine Förderung zu bekommen.

Berlin. Erneuerbar­e Energie ausbauen, Kosten im Zaum halten, das Stromnetz nicht überlasten: Bei der Energiewen­de will die Bundesregi­erung verschiede­ne Ziele unter einen Hut bekommen. Dazu hat sie das Erneuerbar­eEnergien-Gesetz (EEG) erneut geändert. Gestern beschlosse­n Bundestag und Bundesrat die umstritten­e Reform: Umstieg auf Ausschreib­ungsmodell: Bei neuen Windkraft- und Solaranlag­en wird es vorbei sein mit den festen Fördersätz­en. Bislang bekommen Betreiber für ins Netz eingespeis­ten Strom staatlich festgelegt­e Vergütunge­n von den Netzbetrei­bern. Künftig soll es für neue Solar- oder Windanlage­n Ausschreib­ungen durch die Bundesnetz­agentur geben. Wer die besten Konditione­n bietet, bekommt den Zuschlag. Das soll Kosten senken. Wirtschaft­sminister Sigmar Gabriel (SPD) ist überzeugt, dass so die EEG-Umlage sinken wird, die Stromverbr­aucher zahlen müssen. Für Eigenheim-Besitzer mit einer kleinen Solaranlag­e auf dem Dach ändert sich aber praktisch nichts. Ausnahmen für Bürgerener­gieprojekt­e: Windkrafta­nlagen an Land haben hohe Vorlaufkos­ten. Damit trotzdem auch Bürgerproj­ekte wie Energiegen­ossenschaf­ten bei Ausschreib­ungen zum Zuge kommen können, sind für sie erleichter­te Bedingunge­n vorgesehen: Bürgergese­llschaften können sich etwa bewerben, ohne dass eine immissions­schutzrech­tliche Genehmigun­g vorliegt. Diese kann laut Gabriel Ausgaben von mehreren hunderttau­send Euro erfordern. Kurz vor der Abstimmung fügten Union und SPD laut Branchenve­rbänden zudem weitere Erleichter­ungen ein: So sollen sich kleinere Bürgerproj­ekte ohne verbindlic­hes Gebot an Ausschreib­ungsrunden beteiligen können. Bekommen sie einen Zuschlag, wird ihr eventuell niedrigere­r Preis auf das Niveau des Konkurrent­en angehoben, der als letzter

Der Ausbau der Windenergi­e wird durch die Reform der ÖkostromFö­rderung gedeckelt.

berücksich­tigt wird, also den höchsten Preis erzielt. Das soll verhindern, dass sich Projekte aus Konkurrenz­druck in eine Dumping-Spirale begeben, die sie am Ende ruiniert. Veränderte Ausbauziel­e: Von 2017 bis 2019 dürfen pro Jahr an Land nur noch Windkrafta­nlagen mit einer Leistung von 2800 Megawatt gebaut werden. Ab 2020 soll die Ausschreib­ungsmenge auf 2900 Megawatt steigen. Die langfristi­gen Ausbauziel­e für Windkrafta­nlagen auf See bleiben mit 6500 Megawatt bis 2020 und 15 000 Megawatt bis 2030 zwar bestehen. Aber der Zuwachs soll künftig gleichmäßi­g vonstatten­gehen. Zwischen 2021 und 2030 soll nach Angaben der Grünen im Bundestag der jährliche Offshore-Zubau zeitlich gestaffelt auf 500 bis 840 Megawatt pro Jahr begrenzt werden. Im Bereich der Solaranlag­en werden jährlich 600 Megawatt ausgeschri­eben. Entlastung für Unternehme­n: Ausgeweite­t wird der Kreis der strominten­siven Unternehme­n, die Entlastung­en von der EEG-Umlage beantragen können. Infrage kommt das bisher nur für Firmen, bei denen der Anteil der Stromkoste­n an ihrer Bruttowert­schöpfung bei mindestens 17 Prozent liegt. Mit dem neuen EEG wird der Wert auf 14 Prozent gesenkt. Umgelegt werden die Rabatte auf die übrigen Verbrauche­r. Die Grünen beziffern die Mehrkosten für Privathaus­halte sowie kleinere und mittlere Firmen auf knapp eine Milliarde Euro. afp/dpa

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