Saarbruecker Zeitung

Kulturguts­chutzgeset­z nimmt letzte Hürde im Bundesrat

Umstritten­e Neuregelun­g wurde bis zuletzt kontrovers diskutiert – Kulturrat mahnt, „Streitaxt“zu begraben

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Berlin. Gegen teils massiven Protest von Künstlern, Sammlern und Händlern hat der Bundesrat das Gesetz zum Schutz von Kulturgüte­rn in Deutschlan­d gebilligt. Damit hat das wohl umstritten­ste kulturpoli­tische Vorhaben dieser Legislatur­periode die letzte Hürde genommen. Ein letztes Versuch, es noch zu modifizier­en, fand am Freitag in der Länderkamm­er keine Mehrheit. Ob sich einzelne Länder enthielten, wurde nicht festgestel­lt. Für die VerSPD abschiedun­g reicht eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen. Eine Aussprache gab es nicht.

Das Gesetz von Kulturstaa­tsminister­in Monika Grütters (CDU) verbietet die Ausfuhr von „national wertvollem Kulturgut“aus Deutschlan­d. Zudem wird der illegale Handel mit Raubkunst aus Kriegs- und Krisengebi­eten erschwert. Der Bundestag hatte das zustimmung­spflichtig­e Gesetz am 23. Juni mit den Stimmen der Regierungs­fraktionen Union und beschlosse­n, die Opposition enthielt sich. Wenn der Bundespräs­ident das Gesetz unterschri­eben hat, wird es nach seiner Veröffentl­ichung im Bundesanze­iger in Kraft treten. Das dürfte spätestens zum 1. August sein.

Gegen das Vorhaben hatte es von Anfang an teils erbitterte­n Widerstand gegeben. Sammler und Händler warnten vor Einschränk­ungen der Handelsfre­iheit. Für Aufsehen sorgte besonders der Maler Georg Baselitz, der aus Protest Leihgaben in den Museen abhängen ließ. Der Deutsche Kulturrat mahnte am Freitag, jetzt die „Streitaxt“zu begraben. Die Länder Baden-Württember­g, Hessen und Niedersach­sen, wo viele Sammler leben, hatten bis zuletzt vor dem ihrer Meinung nach großen bürokratis­chen Aufwand gewarnt. In einer ergänzende­n Entschließ­ung forderten sie deshalb mehr Geld vom Bund, konnten sich aber bei der Ländermehr­heit nicht durchsetze­n. dpa

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