Saarbruecker Zeitung

Stur stellen kann teuer werden

Mit der Rückkehr nach Deutschlan­d haben sich Strafzette­l aus dem Ausland keineswegs erledigt

- Von dpa-Mitarbeite­r Claudius Lüder

Wer im Ausland geblitzt wird, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn mit der Rückkehr nach Deutschlan­d hat sich ein Knöllchen keineswegs erledigt. Wer den Strafzette­l ignoriert, dem droht bei der Wiedereinr­eise möglicherw­eise eine saftige Rechnung.

Hamburg. Egal ob Österreich oder Frankreich – für Autofahrer sind die Grenzen in die europäisch­en Nachbarlän­der offen, denn in der EU gilt die Reisefreih­eit. Die gilt aber auch für Strafzette­l. Wer im Ausland geblitzt worden ist, kann nicht darauf hoffen, in Deutschlan­d verschont zu werden. „Bußgelder aus dem europäisch­en Ausland können unter bestimmten Voraussetz­ungen in Deutschlan­d vollstreck­t werden“, sagt Daniela Mielchen, Fachanwält­in für Verkehrsre­cht in Hamburg.

Seit 2010 könnten Strafzette­l ab einer Höhe von 70 Euro vollstreck­t werden. Wie schnell die Höhe von 70 Euro erreicht ist, zeigt ein Blick auf die „Preisliste“der Nachbarlän­der. Eine Geschwindi­gkeitsüber­schreitung von 25 km/h außerorts kostet in Deutschlan­d 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. „In Frankreich werden zwischen 135 bis 375 Euro fällig, in Italien mindestens 150 Euro und in Österreich sogar bis zu 2180 Euro“, sagt Hannes Krämer, Jurist beim Autoclub Europa (ACE).

Sonderfall Österreich Noch einmal verschärft­e Bedingunge­n gelten für Strafzette­l in Österreich. „Hier gibt es bereits seit Oktober 1990 ein Abkommen, welches die Vollstreck­ung österreich­ischer Bußgelder bereits ab einem Betrag von 25

Werden Autofahrer im Ausland geblitzt, kann es unter Umständen richtig teuer werden.

Euro möglich macht“, erläutert Mielchen. In der direkten Praxis ist das Bundesamt für Justiz in Bonn für die Prüfung und Vollstreck­ung der Bußgelder zuständig.

Liegt der Strafzette­l inklusive Verfahrens­kosten unter 70 Euro, ist der Verkehrssü­nder aber keineswegs aus dem Schneider. Denn selbst wenn das Bundesamt das Knöllchen nicht verfolgt, kann es jederzeit bei der Wiedereinr­eise in das jeweilige Land zur Vollstreck­ung kommen. „Dabei sollte man auch beachten, dass sich nicht gezahlte Bußgelder erhöhen können und sogar eine Beschlagna­hme des Fahrzeugs möglich ist“, warnt Rechtsanwä­ltin Mielchen.

Wer in einem Nicht-EU-Land verwarnt wird, muss keine Post von den deutschen Strafverfo­lgungsbehö­rden befürchten. Jedoch kann es auch hier bei einer Wiedereinr­eise unangenehm werden, da die Konsequenz­en schwer abzuschätz­en sind.

Ist ein Strafzette­l im Ausland unstrittig, raten alle Rechtsexpe­rten dazu, sofort zu bezahlen. „Dann ist die Angelegenh­eit erledigt, und man spart die Verfahrens­kosten“, sagt Mielchen. Gibt es Zweifel, sei es spätestens bei einer Gerichtsve­rhandlung sinnvoll, sich einen Anwalt direkt vor Ort zu nehmen. Zwar sei auch eine Bearbeitun­g von Deutschlan­d aus möglich. Das sei jedoch aufgrund der oftmals sehr kurzen Fristen keinesfall­s ratsam, erklärt der Autoclub Europa.

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FOTO: SEEGER/DPA

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