Die SZ-Analyse
1951 geht der Verbotsantrag beim Verfassungsgericht ein.
Doch jahrelang geschieht wenig. Als es im Juli 1955 immer noch kein Urteil gibt, bringt die Regierung ein Gesetz auf den Weg, das die Zuständigkeit für Parteiverbote ab September 1956 vom ersten auf den zweiten Senat überträgt. Bis heute ist ungeklärt, wie viel politischer Druck ausgeübt wird. 60 Jahre lang liegen die internen Vermerke der Richter im Bundesarchiv unter Verschluss, erst heute werden die Akten freigegeben. Am Ende steht das bis heute längste Urteil aus Karlsruhe, es umfasst 308 Druckseiten. Darin attestieren die Richter der KPD „eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden