Saarbruecker Zeitung

Mehr Netto durch Wahl der richtigen Steuerklas­se

Vor allem Verheirate­te und eingetrage­ne Lebenspart­ner sollten sich mit den Lohnsteuer­klassen auseinande­rsetzen, denn im Gegensatz zu Singles können Sie wählen, zu welcher sie gehören wollen. Der Steuerbera­ter Ihres Vertrauens kennt die besten Tipps und Tr

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Durch eine geschickte Kombinatio­n der Steuerklas­sen bekommen Sie mehr Netto. Außerdem können optimale Lohnsteuer­klassen das Arbeitslos­en-, Kranken- und Mutterscha­ftsgeld erhöhen. Mit dem Lohn- und Einkommens­rechner des Finanzmini­steriums finden Sie leicht heraus, welche Steuerklas­senKombina­tion für Sie am günstigste­n ist. Berufstäti­ge erhalten nach der Hochzeit zunächst automatisc­h die Steuerklas­sen IV und IV. Wenn das für Sie ungünstig ist, sollten Sie wechseln. Möglich ist das generell einmal im Jahr bei Ihrem zuständige­n Finanzamt – und zwar spätestens bis zum 30. November. Berufstäti­ge Ehegatten und Lebenspart­ner, die beide unbeschrän­kt steuerpfli­chtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können für den Lohnsteuer­abzug wählen, ob sie beide in die Steuerklas­se IV eingeordne­t werden wollen, ob der besser Verdienend­e nach Steuerklas­se III und der andere nach Klasse V besteuert werden soll, oder ob sie die Steuerklas­sen-Kombinatio­n IV/IV mit Faktor wählen. Bedenken Sie: Wenn Sie die Variante III/V wählen, sind Sie zur Abgabe einer Einkommens­steuererkl­ärung verpflicht­et. In den allermeist­en Fällen lohnt es sich ohnehin, eine Steuererkl­ärung abzugeben.

NEUERUNG BEI LEBENSPART­NERN

Eingetrage­ne gleichgesc­hlechtlich­e Lebenspart­ner sind Ehepaaren steuerlich gleichgest­ellt. Bislang erhielten sie nicht automatisc­h die Kombinatio­n IV/IV. Sie mussten eine Änderung ihrer Lohnsteuer­klassen gesondert beim Finanzamt beantragen. Seit November 2015 übermittel­n die Ämter auch bei eingetrage­nen Lebenspart­nern die Daten, die die elektronis­chen Lohnsteuer­abzugsmerk­male generieren. Folglich wird auch für diejenigen, die ab November 2015 ihre Partnersch­aft neu eingetrage­n haben, die Kombinatio­n IV/IV gebildet. Wünschen Sie eine andere Kombinatio­n, so müssen Sie dies beim Finanzamt beantragen.

KEIN RÜCKSCHLUS­S AUF FAMILIENST­AND

Wer seinem Arbeitgebe­r nicht offenbaren möchte, dass er in einer eingetrage­nen Lebenspart­nerschaft lebt, kann die ungünstige­re Steuerklas­se I wählen. Die Datenüberm­ittlung an den Arbeitgebe­r erfolgt so, dass keine Rückschlüs­se auf den Familienst­and möglich sind. Die Finanzverw­altung hat angekündig­t, dass Lebenspart­ner, die vor dem 1. November 2015 ihre Partnersch­aft eintragen ließen, von den Finanzämte­rn über diese Neuerung informiert werden. Schalten Sie auf jeden Fall Ihren Steuerbera­ter vor Ort ein, er kennt Details und hilft, Geld zu sparen. red

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Foto: Fotolia/Andrej Popov Der Finanzexpe­rte Ihres Vertrauens weiß, wie Sie mit der perfekten Steuererkl­ärung Geld sparen.
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Foto: Fotolia/Rido Ehepaare können ihre Steuerklas­se frei wählen, der Steuerbera­ter vor Ort hilft bei der besten Entscheidu­ng.

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