Saarbruecker Zeitung

Geste ist eine Beleidigun­g

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Zum Artikel „Darf der das?“(SZ vom 18. August)

Ihr Redakteur Florian Rech stellt fest, Gabriel darf den Mittelfing­er zeigen, wenn es sich um „Pack“handelt und wenn man öfter von „Pack“angegangen wird. Ich bin Polizeibea­mter. Ich habe seit 43 Berufsjahr­en mit den Schwächere­n der Gesellscha­ft und politisch Andersdenk­enden zu tun. Solche Entgleisun­gen habe ich mir bisher nicht erlaubt, obwohl ich in Uniform beschimpft und bespuckt wurde. Kann ich mich in Zukunft auf Gabriel oder Ihren Redakteur berufen und auch dem „Pack“den Mittelfing­er zeigen? Wer stellt eigentlich fest, wer „Pack“ist? Wir leben immer noch in einem Rechtsstaa­t. Beleidigun­g steht unter § 185 im Strafgeset­zbuch. Diese Geste ist von Gerichten durch Urteile als Beleidigun­g anerkannt. Auch für Politiker gelten die Gesetze. Insbesonde­re wenn sie so in der Öffentlich­keit stehen wie Herr Gabriel, haben sie eine Vorbildfun­ktion für die Gesamtbevö­lkerung. Horst Löw, Spiesen-Elversberg Sehr geehrter Herr Löw,

die „Stinkefing­er“-Diskussion ist beileibe nicht neu. Peer Steinbrück als SPD-Kanzlerkan­didat, Inter-Mailand-Trainer Roberto Mancini oder der irische Sportler Michael Contan im olympische­n Boxring haben den berühmten Mittelfing­er als anrüchige Geste der Verachtung längst hoffähig gemacht. Ob sie eine Beleidigun­g im Sinne des Strafgeset­zbuches darstellt, darüber streiten die Juristen. Viel problemati­scher als „Stinkefing­er“finde ich die Wortwahl „Pöbel“oder „Pack“bei der Beschimpfu­ng von unerwünsch­ten Populisten. Darüber regen wir uns offensicht­lich weniger auf. Ihr Alfred Schön Joachim Boudier, Saarbrücke­n

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