Geste ist eine Beleidigung
Zum Artikel „Darf der das?“(SZ vom 18. August)
Ihr Redakteur Florian Rech stellt fest, Gabriel darf den Mittelfinger zeigen, wenn es sich um „Pack“handelt und wenn man öfter von „Pack“angegangen wird. Ich bin Polizeibeamter. Ich habe seit 43 Berufsjahren mit den Schwächeren der Gesellschaft und politisch Andersdenkenden zu tun. Solche Entgleisungen habe ich mir bisher nicht erlaubt, obwohl ich in Uniform beschimpft und bespuckt wurde. Kann ich mich in Zukunft auf Gabriel oder Ihren Redakteur berufen und auch dem „Pack“den Mittelfinger zeigen? Wer stellt eigentlich fest, wer „Pack“ist? Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat. Beleidigung steht unter § 185 im Strafgesetzbuch. Diese Geste ist von Gerichten durch Urteile als Beleidigung anerkannt. Auch für Politiker gelten die Gesetze. Insbesondere wenn sie so in der Öffentlichkeit stehen wie Herr Gabriel, haben sie eine Vorbildfunktion für die Gesamtbevölkerung. Horst Löw, Spiesen-Elversberg Sehr geehrter Herr Löw,
die „Stinkefinger“-Diskussion ist beileibe nicht neu. Peer Steinbrück als SPD-Kanzlerkandidat, Inter-Mailand-Trainer Roberto Mancini oder der irische Sportler Michael Contan im olympischen Boxring haben den berühmten Mittelfinger als anrüchige Geste der Verachtung längst hoffähig gemacht. Ob sie eine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, darüber streiten die Juristen. Viel problematischer als „Stinkefinger“finde ich die Wortwahl „Pöbel“oder „Pack“bei der Beschimpfung von unerwünschten Populisten. Darüber regen wir uns offensichtlich weniger auf. Ihr Alfred Schön Joachim Boudier, Saarbrücken