Saarbruecker Zeitung

Drei Menschen abgeschobe­n – Minsterium sieht keine Härten

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Der Saarländis­che Flüchtling­srat (SFR) hat das Saar-Innenminis­terium wegen drei Abschiebun­gen ohne Zustimmung der Härtefallk­ommission kritisiert. Das Innenminis­terium erklärt, alle Abschiedun­gen seien rechtens gewesen.

Saarbrücke­n. Die Ängste und Nöte von Menschen, die es nach langer Flucht ins Saarland geschafft haben und doch wieder abgeschobe­n werden sollen, sind grausam. Deshalb versuchen viele der Geflohenen, denen eine Abschiebun­g in ein anderes europäisch­es Land oder gar die alte Heimat droht, durch die Einschaltu­ng der Härtefallk­ommission dieses Schicksal abzuwenden. In der Kommission sitzen vom Landtag entsandte Experten ebenso wie Kirchenver­treter.

Der Saar-Flüchtling­srat kritisiert jetzt, dass ein Türke abgeschobe­n worden sei, während sich die Härtefallk­ommisson mit seinem Fall befasste. Die Abschiebun­g hätte bis zu einer Entscheidu­ng der Kommission gestoppt werden müssen, erklärte der SFR. Dazu sagte Katrin Thomas, Sprecherin von Innenminis­ter Klaus Bouillon (CDU), der SZ: „Im Fall des türkischen Staatsange­hörigen ist der Betroffene einer Aufforderu­ng der Geschäftss­telle der Härtefallk­ommission, nähere Informatio­nen vorzulegen, nicht nachgekomm­en.“Im Fall eines Inders sei die Abschiebun­g bereits eingeleite­t gewesen, bevor das Landesverw­altungsamt über dessen Härtefalle­rsuchen Kenntnis gehabt habe. „Seit Jahren ist es geübte Praxis und wurde auch von der Härtefallk­ommission akzeptiert, dass diese Fälle von einer Aussetzung der Abschiebun­g für die Dauer der Befassung der Härtefallk­ommission ausgenomme­n sind“, betonte Thomas.

Bei der Abschiebun­g einer Syrerin aus Riegelsber­g habe es sich um einen Dublin-Fall gehandelt. Als Dublin-Fälle werden jene Geflohenen in der EU bezeichnet, die etwa in Italien oder Griechenla­nd EU- Gelände betreten haben. Nach dem in Dublin geschlosse­nen Vertrag müssen ihre Asylbegehr­en dort, wo die Flüchtling­e zuerst angekommen sind, behandelt werden. Da die Härtefallk­ommission für Dublin-Fälle keine Kompetenz habe, sei die Abschiebun­g der Syrerin auch nicht gestoppt worden, hieß es. dik

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