Saarbruecker Zeitung

Mit einer Bestattung­sverfügung Vorsorge treffen

Mit einer Bestattung­sverfügung dokumentie­rt eine Person bindend, was nach ihrem Tod mit ihren sterbliche­n Überresten geschehen soll. Das erspart den Hinterblie­benen viele Zweifelsfr­agen. Der Bestatter in Ihrer Nähe berät Sie gerne dazu.

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Viele Menschen kümmern sich vor Ihrem Tod nicht darum, was mit Ihren sterbliche­n Überresten nach dem Tod geschehen soll. Angehörige­n fällt es daher oft schwer, eine Beerdigung zu organisier­en, da sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellun­gen und Wünsche des Verstorben­en haben. Angesichts des Zeitdrucks und der seelischen Belastung durch den Verlust und die anstehende­n Kosten, können die Wünsche des Verstorben­en oft nicht angemessen berücksich­tigt werden.

DEN LETZTEN WILLEN FESTHALTEN Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattung­sverfügung kann helfen, dieser Situation vorzubeuge­n. In einer Bestattung­sverfügung wird der Wille eines Menschen festgehalt­en und dargelegt, was nach dem Tod mit seinen sterbliche­n Überresten geschehen soll. Die Verfügung wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode. Da die Testaments­eröffnung im Allgemeine­n frühestens drei Wochen nach dem Eintreten des Todesfalls erfolgt, sollte die Bestattung­sverfügung nicht Bestandtei­l des Testaments sein. Zum Zeitpunkt der Testaments­eröffnung ist die Bestattung gewöhnlich bereits erfolgt. Nach dem Ausfüllen der Bestattung­sverfügung sollte sie an einem für die Angehörige­n sicher auffindbar­en Ort hinterlegt werden. Ebenfalls können die Bestattung­sverfügung­en auch an vertrauens­würdige Personen abgegeben werden, die vermutlich frühzeitig vom Tode erfahren werden. Sollten keine Verwandten oder sonstige Angehörige existieren kann auch in der eigenen Wohnung ein Exemplar hinterlegt werden. Besonders bieten sich dann Orte oder Mappen an, an denen auch der Personalau­sweis und die Krankenkar­te platziert sind. Ferner können gesonderte Ausfertigu­ngen beim zuständige­n Pfarramt, der Friedhofsv­erwaltung und dem gewünschte­n Bestattung­sunternehm­en hinterlegt werden. Wenn keine Willenserk­lärung in Form einer Bestattung­sverfügung vorliegt, entscheide­n die Angehörige­n über die Art und Durchführu­ng der Bestattung. Grundlage dafür ist die Bestattung­spflicht. Bei einem Todesfall müssen die Bestattung­spflichtig­en dafür sorgen, dass die Beisetzung durchgefüh­rt wird. Diese Bestattung­spflicht liegt in der Regel bei den nächsten Angehörige­n und ist vom Erbrecht und von der Kostentrag­ungspflich­t zu trennen. Fragen Sie den Bestatter Ihrer Wahl frühzeitig nach den individuel­len Gestaltung­smöglichke­iten Ihrer Verfügung. red

MEHR INFOS UNTER: www.bestattung­splanung.de

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Foto: Fotolia/Gajus Eine Bestattung­sverfügung klärt Wünsche im Todesfall, sie erspart Hinterblie­benen viele Fragen.

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