Mit einer Bestattungsverfügung Vorsorge treffen
Mit einer Bestattungsverfügung dokumentiert eine Person bindend, was nach ihrem Tod mit ihren sterblichen Überresten geschehen soll. Das erspart den Hinterbliebenen viele Zweifelsfragen. Der Bestatter in Ihrer Nähe berät Sie gerne dazu.
Viele Menschen kümmern sich vor Ihrem Tod nicht darum, was mit Ihren sterblichen Überresten nach dem Tod geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Beerdigung zu organisieren, da sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdrucks und der seelischen Belastung durch den Verlust und die anstehenden Kosten, können die Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen berücksichtigt werden.
DEN LETZTEN WILLEN FESTHALTEN Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann helfen, dieser Situation vorzubeugen. In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen festgehalten und dargelegt, was nach dem Tod mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Die Verfügung wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode. Da die Testamentseröffnung im Allgemeinen frühestens drei Wochen nach dem Eintreten des Todesfalls erfolgt, sollte die Bestattungsverfügung nicht Bestandteil des Testaments sein. Zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung ist die Bestattung gewöhnlich bereits erfolgt. Nach dem Ausfüllen der Bestattungsverfügung sollte sie an einem für die Angehörigen sicher auffindbaren Ort hinterlegt werden. Ebenfalls können die Bestattungsverfügungen auch an vertrauenswürdige Personen abgegeben werden, die vermutlich frühzeitig vom Tode erfahren werden. Sollten keine Verwandten oder sonstige Angehörige existieren kann auch in der eigenen Wohnung ein Exemplar hinterlegt werden. Besonders bieten sich dann Orte oder Mappen an, an denen auch der Personalausweis und die Krankenkarte platziert sind. Ferner können gesonderte Ausfertigungen beim zuständigen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung und dem gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegt werden. Wenn keine Willenserklärung in Form einer Bestattungsverfügung vorliegt, entscheiden die Angehörigen über die Art und Durchführung der Bestattung. Grundlage dafür ist die Bestattungspflicht. Bei einem Todesfall müssen die Bestattungspflichtigen dafür sorgen, dass die Beisetzung durchgeführt wird. Diese Bestattungspflicht liegt in der Regel bei den nächsten Angehörigen und ist vom Erbrecht und von der Kostentragungspflicht zu trennen. Fragen Sie den Bestatter Ihrer Wahl frühzeitig nach den individuellen Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Verfügung. red
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