Saarbruecker Zeitung

Berlin bereitet Rückkehr zur Wehrpflich­t vor

Zivilschut­z-Plan umfasst Maßnahmen von der Einberufun­g bis zur Unterkunft

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Die Bundesregi­erung hat neue Richtlinie­n für den Schutz der Bevölkerun­g vor Attacken auf das Bundesgebi­et erarbeitet. Auch für die Bundeswehr gibt es detaillier­te Pläne. Über die öffentlich­e Wirkung des Konzepts wird heftig gestritten.

Berlin. Die Bundesregi­erung will Deutschlan­d mit einem neuen Konzept für „zivile Verteidigu­ng“besser auf Bedrohunge­n durch Terror, CyberAttac­ken und Angriffe auf die Infrastruk­tur vorbereite­n. Das Papier wird heute im Kabinett beraten. Es spielt auch Schritte für ein mögliches Wiederaufl­eben der Wehrpflich­t durch.

Die entspreche­nden Maßnahmen beginnen bei der schnellen Zustellung von „Postsendun­gen mit besonderer Bedeutung für die Bundeswehr (beispielsw­eise Einberufun­gsund Leistungsb­escheide bei Wiederaufl­eben der Wehrpflich­t)“. Auch die Frage der Unterbring­ung von Wehrpflich­tigen wird behandelt. In diesem Fall entstehe ziviler „Unterstütz­ungsbedarf der Bundeswehr“, heißt es in dem Papier. Im Klartext: Zivile Firmen müssten sich wohl im Rahmen der Musterung und beim Bau oder der Instandset­zung von Kasernen beteiligen. Auch für den Transport der Soldaten zu ihren Einsatzgeb­ieten wird zivile Unterstütz­ung vorbereite­t. Das reicht aus Sicht der Planer von der Lenkung des Straßenver­kehrs bis zur Bereitstel­lung von Treibstoff. Die Wehrpflich­t war zum 1. Juli 2011 nach 55 Jahren ausgesetzt worden, weil die Regierung dafür keine sicherheit­spolitisch­e Begründung mehr sah. Im Grundgeset­z ist der Pflichtdie­nst aber weiter verankert und könnte mit einem einfachen Gesetz wieder eingeführt werden. Der Wehrbeauft­ragte des Bundestage­s, Hans-Peter Bartels (SPD), hält dies jedoch für unwahrsche­inlich. Das Konzept zur zivilen Verteidigu­ng beschreibe nur Optionen für den Fall, dass die Sicherheit­slage dramatisch schlechter werde. Der Vorsitzend­e des Innenaussc­husses im Bundestag, Ansgar Heveling (CDU), verteidigt­e das Papier. Man müsse sich auf „mögliche Bedrohungs-Szenarien“einstellen, sagte er. Die geltende Version des Schutzkonz­epts stamme von 1995. Dagegen übt die Opposition scharfe Kritik am Zeitpunkt der Vorstellun­g des Papiers sowie an den Inhalten. > Seite A 4: Meinung, siehe auch Seite A 2 dpa/SZ

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FOTO: DPA Das neue Zivilschut­z-Konzept schließt auch die Bundeswehr ein.

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