Ist der Schläger ein Sohn betuchter Eltern?
Zu „Gewalt-Opfer starb nicht an Tritt gegen den Kopf“(Saarbrücker Zeitung vom 22. August)
Seit ich diesen Artikel in der Saarbrücker Zeitung gelesen habe, rätsele ich, warum der 17jährige Niklas gestorben ist. Wusste er denn nicht, dass man mit vorgeschädigtem Gehirn nicht einer Meute von testosterongesteuerten Dumpfbacken in die Arme laufen darf? Also wenn ich von irgendwelchen Brutalos totgetreten werde, findet sich bestimmt auch ein Gerichtsmediziner, der bestätigt, dass ich ohnehin schon so weit verkalkt war, dass ich lediglich noch zwei Tage zu leben gehabt hätte. Aufgrund dieses Gutachtens würde dann von einem cleveren Staatsanwalt vor Gericht nur noch auf eine Prügelei mit Todesfolge plädiert – obwohl ich diese schon aus reinem Selbsterhaltungstrieb gar nicht erst provoziert hätte. Ich wette, dass der Hauptverdächtige im Fall Niklas der ungezogene Filius eines recht betuchten Erzeugers ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Kurt Lenhof, Schmelz Sehr geehrter Herr Lenhof,
ich weiß nicht, aus welchen Verhältnissen die Verdächtigen kommen – es ist aber auch egal, ob die Eltern betucht sind oder nicht, denn das Ergebnis ist dasselbe: Niklas ist tot. Gestorben durch Hiebe gegen die Schläfe und Tritte „mit voller Wucht“, wie ein Zeuge berichtet, gegen den Kopf. Es kann angenommen werden, dass der Haupttäter den Tod des Jungen billigend in Kauf genommen hat – oder zumindest sehr schwere Kopfverletzungen. Spielt es da eine Rolle, dass das Opfer vorgeschädigt war? Für mein Rechtsempfinden nicht. Warten wir mal ab, wie die Richter entscheiden. Ihr Thorsten Grim