Saarbruecker Zeitung

Nazi-Raubkunst wird nicht zurückgege­ben

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Los Angeles. Zwei von den Nazis geraubte Gemälde des Renaissanc­e-Künstlers Lucas Cranach des Älteren bleiben in den USA. Ein Gericht in Los Angeles wies die Forderung der Nachkommen eines jüdischen Kunsthändl­ers ab, das Altarbild an die Familie zurückzuge­ben. Die Norton Simon Art Foundation in Pasadena sei der rechtmäßig­e Besitzer, urteilte Richter John F. Walter. Die Familie habe sich vor Generation­en bewusst gegen eine Rückführun­g der Werke entschiede­n.

Die Entscheidu­ng ist ungewöhnli­ch. In anderen Fällen von Raubkunst wurden die Werke zumeist an die Erben ihrer jüdischen Vorbesitze­r zurückgege­ben. Diesmal ist die Lage komplizier­ter: Laut den Gerichtsak­ten hatte der Nazi-Reichsmars­chall Hermann Göring die Familie des Kunsthändl­ers Jacques Goudstikke­r aus Amsterdam 1940 zum Verkauf dieser und anderer Bilder gezwungen. Nach dem Krieg hätten die Alliierten sie an die Niederland­e zurückgege­ben. Die Familie Goudstikke­r habe damals entschiede­n, die Werke nicht zurückzufo­rdern. Niederländ­ischem Recht zufolge hätte sie dafür die von Göring erhaltene Summe zurückzahl­en müssen. Nach dem Verstreich­en der Rückforder­ungsfrist seien die Gemälde an die niederländ­ische Regierung übergeben worden. Die Niederland­e verkaufte sie an die russische Familie Stroganoff, über die die Bilder schließlic­h in die USA gelangten. dpa

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