Saarbruecker Zeitung

„Nein heißt Nein“und mehr Tempo 30

Länderkamm­er gibt grünes Licht für zahlreiche Gesetzesän­derungen

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Der Bundesrat hat am Freitag eine Reihe von Gesetzen gebilligt, die der Bundestag vor der Sommerpaus­e beschlosse­n hatte. Außerdem machte die Länderkamm­er den Weg für die Ratifizier­ung des Pariser Klimaabkom­mens frei.

Sexualstra­frecht: Dort gilt künftig das Prinzip „Nein heißt Nein“. Eine sexuelle Handlung wird auch dann als Vergewalti­gung gewertet, wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt. Es genügt, seine Ablehnung durch Worte oder Gesten zum Ausdruck zu bringen. Geschaffen wird auch der Straftatbe­stand „Sexuelle Belästigun­g“, der sich gegen Grapscher richtet. Geahndet werden auch sexuelle Straftaten aus Gruppen. Hintergrun­d waren die Vorgänge an Silvester in Köln.

Prostituti­on: Das neue Gesetz verpflicht­et die Betreiber eines Bordells, eine Erlaubnis für ihren Betrieb einzuholen. Prostituie­rte müssen sich alle zwei Jahre bei den Kommunen anmelden und jedes Jahr eine Gesundheit­sberatung absolviere­n. Als menschenun­würdig eingestuft­e Praktiken wie so genannte Flatrate-Parties sind künftig verboten. Für Freier sieht das Gesetz eine Kondompfli­cht vor. Freiern, die die Lage von Zwangspros­tituierten ausnutzen, drohen Freiheitss­trafen von bis zu fünf Jahren.

Klimaschut­z: Einen Tag nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat das Gesetz zur Ratifizier­ung des Pariser Klimaschut­zabkommens. Diese fordert eine Begrenzung der Erderwärmu­ng auf möglichst 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustr­iellen Zeitalter.

Einwanderu­ngsgesetz:

Rheinland-Pfalz, Niedersach­sen, Thüringen und Schleswig-Holstein starteten einen neuen Vorstoß für ein Einwanderu­ngsgesetz. Sie riefen die Bundesregi­erung auf, einen Entwurf vorzulegen. Ziel ist, den Zuzug von Fachkräfte­n attraktive­r zu gestalten. Saar-Ministerpr­äsidentin Annegret Kramp-Karrenbaue­r (CDU) sprach sich für ein „tragfähige­s“Gesetz mit „klaren Bedingunge­n“aus. „Die Debatte greift zu kurz, wenn es nur um Einwanderu­ng in den Arbeitsmar­kt geht. Wir brauchen ein umfassende­s und abgestimmt­es Regelwerk, das die Säulen Arbeitsmar­kt, humanitäre Verpflicht­ung und auch Integratio­n verbindet und zueinander in Beziehung setzt“, teilte sie mit.

Illegale Autorennen: Eine Gesetzesin­itiative der Länder sieht vor, dass die Teilnahme an und die Veranstalt­ung von illegalen Autorennen mit einer Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren geahndet

In Zukunft soll es mehr 30er-Zonen vor sozialen Einrichtun­gen geben.

werden kann. Wenn jemand dabei ums Leben kommt, drohen sogar bis zu zehn Jahren. Bislang drohen nur Bußgelder und ein kurzzeitig­es Fahrverbot.

Straßenver­kehrsordnu­ng: Vor Kindergärt­en, Krankenhäu­sern und anderen sozialen Einrichtun­gen wird es künftig mehr Tempo-30-Zonen geben. Rettungsga­ssen müssen künftig bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden. Künftig dürfen auf dem Gehweg radfahrend­e Kinder von einem Jugendlich­en oder Erwachsene­n auf dem Rad begleitet werden.

Verschleie­rung im Gerichtssa­al: Der Bundesrat verlangt in einer Entschließ­ung von der Bundesregi­erung, ein Verschleie­rungsverbo­t im Gerichtssa­al zu prüfen. Rechtsstaa­tliche Gerichtsve­rfahren erforderte­n es, dass die Beteiligte­n sich vor Gericht zu erkennen geben und auch ihr Gesicht zeigen. Eine gesetzlich­e Regelung dazu ist aber verfassung­srechtlich umstritten.

Transplant­ationsregi­ster: Daten zur Organspend­e sollen bundesweit zentral gespeicher­t werden. Das neue Gesetz soll für eine bessere und transparen­tere Verteilung der Spenderorg­ane sorgen.

Familienpf­legezeit: Das seit Anfang 2015 geltende Gesetz zur Familienpf­legezeit wird auf Bundesbeam­te und Soldaten übertragen. Es ermöglicht Angehörige­n, bei einer zehntägige­n Auszeit wegen eines Pflegefall­s eine Lohnfortza­hlung in Anspruch zu nehmen. Wer Angehörige selbst länger pflegen will, kann eine Pflegezeit oder Familienpf­legezeit in Anspruch nehmen. afp/dpa/red

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