Saarbruecker Zeitung

Im Netz abgeschlos­sene Verträge dürfen auch online gekündigt werden

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Berlin. Ein über das Internet abgeschlos­sener Vertrag darf vom 1. Oktober an auch online gekündigt werden. Dann tritt eine neue gesetzlich­e Regelung im Verbrauche­rschutz in Kraft. Wie die Arbeitsgem­einschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltvere­in (Davit) erklärt, reicht dann schon eine EMail aus, um einen online abgeschlos­senen Standardve­rtrag zu kündigen. Diese E-Mail müsse eindeutig die Kündigungs­absicht zum Ausdruck bringen und mit dem Namen des Absenders abschließe­n. Eine eigenhändi­ge Unterschri­ft oder eine Kündigung in Form eines Briefes auf Papier sei dann nicht mehr nötig. dpa

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