Saarbruecker Zeitung

Kein Stipendium für NPD-Mitglied – BGH in Karlsruhe weist Klage ab

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Der Vizechef der Saar-NPD hatte sich als Student um ein Stipendium der Studiensti­ftung beworben – und wurde abgelehnt. Er ist überzeugt, dass seine Parteimitg­liedschaft der Grund war, und wollte vor dem Bundesgeri­chtshof klagen. Der wies die Klage nun ab.

Karlsruhe. Der saarländis­che NPD -Anwalt Peter Richter ist mit einer Klage wegen eines entgangene­n Stipendium­s in seiner Studienzei­t endgültig gescheiter­t. Der 1985 geborene Einser-Jurist ist überzeugt, dass er wegen seiner Mitgliedsc­haft in der rechtsextr­emen Partei leer ausging, und hatte deshalb über Jahre gegen die Studiensti­ftung des Saarlands prozessier­t. In letzter Instanz wollte er vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) erzwingen, dass über seine Bewerbung noch einmal entschiede­n werden muss.

Darauf hat Richter aber keinen Anspruch, wie das Karlsruher Gericht gestern entschied. Laut Urteil führt das nirgendwoh­in, weil das Stipendium im Wert von insgesamt 8000 Euro im Jahr 2010 an einen anderen Bewerber ging und der einjährige Förderzeit­raum längst abgelaufen ist. Der Senat stellte auch nicht – wie von Richter beantragt – fest, dass die Ablehnung rechtswidr­ig gewesen sei. Um zu seinem Recht zu kommen, hätte dieser demzufolge schon auf Schadeners­atz klagen müssen. Die Richter sehen auch kein besonderes Interesse an Rehabiliti­erung. Die Stiftung habe ihre Entscheidu­ng damals nicht öffentlich kommunizie­rt, und die Medien seien erst durch Richters Klage darauf aufmerksam geworden. Der Fall hatte etliche Gerichte beschäftig­t, darunter den saarländis­chen Verfassung­sgerichtsh­of (Az. I ZR 63/15).

Richter ist Vizechef der NPD Saar und vertritt seine Partei im Verbotsver­fahren vor dem Bundesverf­assungsger­icht. Aber er trat auch schon vorher in Karlsruhe für die NPD auf – etwa bei dem erfolglose­n Versuch, Bundespräs­ident Joachim Gauck das Wort zu verbieten, nachdem er NPD-Anhänger als „Spinner“bezeichnet hatte.

Auch wenn sich Richter in der Verhandlun­g über ein NPD-Verbot immer mal wieder vergaloppi­erte – selbst neutrale Beobachter bescheinig­en ihm, ein höchst talentiert­er Jurist zu sein. Sein Abitur machte er mit 1,0. Erstes und zweites Staatsexam­en legte er an der Saar-Uni 2010 und 2012 mit „sehr gut“(14,33 Punkte) und „gut“(12,33 Punkte) ab. dpa

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Peter Richter

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