Saarbruecker Zeitung

Bestattung­svorsorge entlastet Angehörige

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Niemand weiß, wie und wann unser Weg endet, aber wir können Vorsorge treffen. Wer heute an morgen denkt, schließt eigenveran­twortlich einen Bestattung­svorsorgev­ertrag ab, um die Angehörige­n im Trauerfall zu entlasten. Ihr Bestatter vor Ort hilft Ihnen gerne dabei.

Zeigen Sie Mut und nehmen Sie Ihrer Familie eine Sorge ab. Denn es ist ein gutes Gefühl, eine Entscheidu­ng getroffen zu haben, die man lange hinausgezö­gert hat. So klären Sie bereits zu Lebzeiten Ihre Wünsche im Trauerfall und sichern das Geld auch im Falle einer möglichen Pflegebedü­rftigkeit vor dem unberechti­gten Zugriff des Sozialamte­s. Zur Vorsorge gibt es verschiede­ne Dokumente, die im Fall von Krankheit und Tod sehr wichtig sein können. Kann der eigene Wille nicht mehr geäußert werden, ist eine Betreuungs­verfügung hilfreich. In dieser sind die genauen Vorstellun­gen von der gewünschte­n Pflege angegeben. Auch eine Patientenv­erfügung ist äußerst sinnvoll. Mit diesem Dokument wird geregelt, welche lebenserha­ltenden Maßnahmen von Ärzten ergriffen werden dürfen und welche zu unterlasse­n sind.

BESTATTER IHRER WAHL

Wird eine bestimmte Form der Bestattung gewünscht, sollte auch dies im Vorfeld in einer Bestattung­sverfügung erwähnt werden. Im Falle einer

Feuerbesta­ttung kann dies beispielsw­eise in einer Kremations­verfügung schriftlic­h festgehalt­en werden. Im Gegensatz zu einem Vorsorgeve­rtrag ermöglicht eine Bestattung­sverfügung die Planung der Beisetzung unabhängig von einem bestimmten Bestattung­sunternehm­en. Ein Vorsorgeve­rtrag wird direkt bei einem Bestatter abgeschlos­sen. Dieser wird im Todesfall nach den Vorgaben im Vertrag tätig. Jedoch kann auch in einer Bestattung­sverfügung

der Wunsch nach einem bestimmten Bestatter hinterlegt werden. Auch eine Bankvollma­cht ist sinnvoll, da diese sicherstel­lt, dass die Angehörige­n im Todesfall auf das Konto des Verstorben­en zugreifen können. Tritt der Tod unerwartet ein, könnten die Konten bis zur Klärung der Erbfolge gesperrt sein. Sie sehen: Das Thema ist ebenso wichtig wie komplex, fragen Sie deshalb rechtzeiti­g Ihren Bestatter vor Ort. red

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