Saarbruecker Zeitung

Viele Fakten und viele offene Fragen

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Der Fall um eine getötete Studentin in Freiburg zieht immer weitere Kreise. Die neue Spur nach Griechenla­nd und das Versagen der Behörden stehen mittlerwei­le im Fokus, aber die Lage ist verwirrend. Ein Faktenchec­k. Freiburg. In Freiburg ermittelt die Polizei seit Wochen, aber der Fall ist vielschich­tig und unübersich­tlich:

Was wir wissen: Die 19 Jahre alte Medizinstu­dentin wurde im Oktober am Fluss Dreisam vergewalti­gt und ertrank. Festgenomm­en wurde sieben Wochen nach der Tat Hussein K. Am Tatort fanden sich seine DNA-Spuren. Hussein K. äußert sich nicht. Er hat einen Anwalt und sitzt in einem Gefängnisk­rankenhaus. Nach einem Abgleich von Fingerabdr­ücken steht fest: Hussein K. hat 2013 auf der griechisch­en Insel Korfu eine 20jährige Studentin eine hohe Klippe hinabgewor­fen. Das Opfer überlebte schwer verletzt.

Hussein K. wurde für die Tat in Griechenla­nd 2014 wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt und Ende Oktober 2015 mit Auflagen entlassen. Nach kurzer Zeit aber tauchte er unter. Im November 2015 kam er nach Deutschlan­d, beantragte Asyl und wurde in Freiburg in einer Pflegefami­lie untergebra­cht. Dort lebte er bis zu seiner Festnahme.

Was wir nicht wissen: Unklar ist den Ermittlern etwa der Tatablauf in Freiburg. Offen ist auch, ob Hussein K. für weitere Taten verantwort­lich ist. Er gab bei seiner Einreise 2015 in Deutschlan­d an, er stamme aus Afghanista­n und sei 1999 geboren. Verlässlic­he Dokumente legte er laut Staatsanwa­ltschaft nicht vor. Sein Alter und seine Herkunft werden nun überprüft. Unklar ist auch, wieso die griechisch­en Sicherheit­sbehörden nach dem Abtauchen des Verdächtig­en nicht die anderen Staaten informiert­en. Sie fahndeten nur im eigenen Land.

Offen ist auch, wann die deutsche Polizei nach dem Abgleich der Fingerabdr­ücke weitere offizielle Angaben der griechisch­en Sicherheit­sbehörden erhält. Ebenfalls offen ist, ob Hussein K. in Deutschlan­d nach Jugend- oder Erwachsene­nstrafrech­t angeklagt wird. Dies hängt vom Ergebnis der Altersüber­prüfung ab, die auch in Griechenla­nd nicht geklärt ist. Wann das Ergebnis vorliegt, ist nicht absehbar. dpa

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