Keiner wird gegen seinen Willen versetzt
Politik gibt Garantien für LfS-Mitarbeiter ab – Kritik an ÖPP-Projekten für Autobahnen
Diejenigen Mitarbeiter beim Landesbetrieb für Straßenbau (LfS), die sich um die Autobahnen kümmern, sollen in Zukunft zum Bund wechseln. Allerdings garantieren Bund und Länder, dass niemand schlechter gestellt wird.
Saarbrücken. Die bevorstehende Reform der Straßenbau-Verwaltung wird nicht so drastisch ausfallen, wie die Bundesregierung dies gerne gehabt hätte. In zentralen Punkten konnten sich die Länder durchsetzen, wie Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) deutlich machten. So soll die für 2021 geplante Übertragung von Planung, Bau und Instandhaltung der Autobahnen auf eine Bundesgesellschaft nicht dazu führen, dass die bisherigen Beschäftigten der Landesstraßenbau-Ämter schlechter gestellt werden. Im Saarland sind nach groben Schätzungen rund ein Drittel der 560 Mitarbeiter des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) in Neunkirchen vom Wechsel betroffen.
Die Kanzlerin und die 16 Ministerpräsidenten fassten kürzlich folgenden Beschluss: „Bund und Länder werden durch möglichst umfassende Garantien die Interessen der betroffenen Beschäftigten hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort wahren und besonderes Augenmerk auf eine sozialverträgliche Gestaltung des Übergangs richten. Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten wird es nicht geben.“Der Bund will die Beschäftigten „unter Wahrung ihrer Besitzstände“übernehmen. Wer nicht wechseln will, wird beim Land „im Rahmen der bestehenden dienst-, arbeits- und tarifrechtlichen Möglichkeiten“weiterbeschäftigt.
Bund und Länder vereinbarten zudem, dass sowohl die Autobahnen und Bundesstraßen als auch die neu zu gründende, als GmbH organisierte „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“im unveräußerlichen Eigentum des Bundes bleiben – dies soll laut Kramp-Karrenbauer und Rehlinger auch für mögliche Tochtergesellschaften gelten. „Dort, wo Bund draufsteht, ist dann auch 100 Prozent Bund drin“, sagte Rehlinger. „Es gibt keine Möglichkeit der Privatisierung durch die Hintertür.“Dies sei ein wichtiges Signal. Beschäftigtenvertreter fürchten indes, dass in der GmbH nicht der Tarifvertrag des Bundes (TVöD) gelten könnte, sondern ein neuer Vertrag mit schlechteren Konditionen.
Ein juristisches Gutachten im Auftrag des deutschen Baugewerbes kommt zum Ergebnis, dass die angestrebte Grundgesetz-Änderung eine Privatisierung nicht zu 100 Prozent ausschließt. Versicherungskonzerne stehen seit Jahren bereit, um angesichts niedriger Zinsen im Autobahnsektor einzusteigen. Die Frage, wann, wie und wo Straßen saniert würden, dürfe man aber „nicht von den Rendite-Erwartungen einiger weniger Versicherer abhängig machen“, so Rehlinger.
Dennoch heißt dies nicht, dass privates Kapital in Zukunft ganz außen vor bleiben wird. Die Gesellschaft soll vielmehr die Möglichkeit haben, für einzelne Projekte Verträge im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) zu vergeben und auch Investoren daran zu beteiligen. Das Bundesverkehrsministerium verweist darauf, dass dies heute schon üblich sei – in der Tat gibt es Projekte, bei denen Autobahnabschnitte per ÖPP umgesetzt werden, allerdings nicht im Saarland. Der Bundesrechnungshof errechnete vor Jahren, dass es bei mehreren solcher Projekte zu Mehrkosten in Milliardenhöhe gekommen ist. Auch Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine warnte jüngst noch einmal, ÖPP-Projekte seien am Ende teurer, als wenn der Staat selbst bauen würde.