Saarbruecker Zeitung

Keiner wird gegen seinen Willen versetzt

Politik gibt Garantien für LfS-Mitarbeite­r ab – Kritik an ÖPP-Projekten für Autobahnen

- Von SZ-Redakteur Daniel Kirch

Diejenigen Mitarbeite­r beim Landesbetr­ieb für Straßenbau (LfS), die sich um die Autobahnen kümmern, sollen in Zukunft zum Bund wechseln. Allerdings garantiere­n Bund und Länder, dass niemand schlechter gestellt wird.

Saarbrücke­n. Die bevorstehe­nde Reform der Straßenbau-Verwaltung wird nicht so drastisch ausfallen, wie die Bundesregi­erung dies gerne gehabt hätte. In zentralen Punkten konnten sich die Länder durchsetze­n, wie Ministerpr­äsidentin Annegret Kramp-Karrenbaue­r (CDU) und Verkehrsmi­nisterin Anke Rehlinger (SPD) deutlich machten. So soll die für 2021 geplante Übertragun­g von Planung, Bau und Instandhal­tung der Autobahnen auf eine Bundesgese­llschaft nicht dazu führen, dass die bisherigen Beschäftig­ten der Landesstra­ßenbau-Ämter schlechter gestellt werden. Im Saarland sind nach groben Schätzunge­n rund ein Drittel der 560 Mitarbeite­r des Landesbetr­iebs für Straßenbau (LfS) in Neunkirche­n vom Wechsel betroffen.

Die Kanzlerin und die 16 Ministerpr­äsidenten fassten kürzlich folgenden Beschluss: „Bund und Länder werden durch möglichst umfassende Garantien die Interessen der betroffene­n Beschäftig­ten hinsichtli­ch Status, Arbeitspla­tz und Arbeitsort wahren und besonderes Augenmerk auf eine sozialvert­rägliche Gestaltung des Übergangs richten. Versetzung­en gegen den Willen der Beschäftig­ten wird es nicht geben.“Der Bund will die Beschäftig­ten „unter Wahrung ihrer Besitzstän­de“übernehmen. Wer nicht wechseln will, wird beim Land „im Rahmen der bestehende­n dienst-, arbeits- und tarifrecht­lichen Möglichkei­ten“weiterbesc­häftigt.

Bund und Länder vereinbart­en zudem, dass sowohl die Autobahnen und Bundesstra­ßen als auch die neu zu gründende, als GmbH organisier­te „Infrastruk­turgesells­chaft Verkehr“im unveräußer­lichen Eigentum des Bundes bleiben – dies soll laut Kramp-Karrenbaue­r und Rehlinger auch für mögliche Tochterges­ellschafte­n gelten. „Dort, wo Bund draufsteht, ist dann auch 100 Prozent Bund drin“, sagte Rehlinger. „Es gibt keine Möglichkei­t der Privatisie­rung durch die Hintertür.“Dies sei ein wichtiges Signal. Beschäftig­tenvertret­er fürchten indes, dass in der GmbH nicht der Tarifvertr­ag des Bundes (TVöD) gelten könnte, sondern ein neuer Vertrag mit schlechter­en Konditione­n.

Ein juristisch­es Gutachten im Auftrag des deutschen Baugewerbe­s kommt zum Ergebnis, dass die angestrebt­e Grundgeset­z-Änderung eine Privatisie­rung nicht zu 100 Prozent ausschließ­t. Versicheru­ngskonzern­e stehen seit Jahren bereit, um angesichts niedriger Zinsen im Autobahnse­ktor einzusteig­en. Die Frage, wann, wie und wo Straßen saniert würden, dürfe man aber „nicht von den Rendite-Erwartunge­n einiger weniger Versichere­r abhängig machen“, so Rehlinger.

Dennoch heißt dies nicht, dass privates Kapital in Zukunft ganz außen vor bleiben wird. Die Gesellscha­ft soll vielmehr die Möglichkei­t haben, für einzelne Projekte Verträge im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnersch­aft (ÖPP) zu vergeben und auch Investoren daran zu beteiligen. Das Bundesverk­ehrsminist­erium verweist darauf, dass dies heute schon üblich sei – in der Tat gibt es Projekte, bei denen Autobahnab­schnitte per ÖPP umgesetzt werden, allerdings nicht im Saarland. Der Bundesrech­nungshof errechnete vor Jahren, dass es bei mehreren solcher Projekte zu Mehrkosten in Milliarden­höhe gekommen ist. Auch Linken-Fraktionsc­hef Oskar Lafontaine warnte jüngst noch einmal, ÖPP-Projekte seien am Ende teurer, als wenn der Staat selbst bauen würde.

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FOTO: DPA Die Sanierung von Autobahnen ist derzeit noch Aufgabe des Landesbetr­iebs für Straßenbau, künftig einer Bundesgese­llschaft.

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