Saarbruecker Zeitung

Reform stärkt Rechte der Kreativen

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Berlin. Schriftste­ller, Filmemache­r und Komponiste­n sollen für ihre Leistung gerechter bezahlt werden. Dieses Ziel verfolgt die Reform des Urheberver­tragsrecht­s, die der Bundestag am Donnerstag­abend nach monatelang­em Tauziehen verabschie­det hat. Künftig können Autoren die Exklusivre­chte an einem Buch nach zehn Jahren zurückford­ern, wenn sie anderswo ein besseres Angebot bekommen.

Neu eingeführt wird ein Klagerecht für Verbände, damit diese die Ansprüche von Urhebern vor Gericht besser durchsetze­n können. Zudem gibt es einen neuen Auskunftsa­nspruch, mit dem die Künstler in Erfahrung bringen können, wie oft sich ihr Werk verkauft. Dieses Recht lehnen der Verband Deutscher Zeitschrif­tenverlege­r (VDZ) und der Bundesverb­and Deutscher Zeitungsve­rleger (BDZV) jedoch vehement ab. Es nutze niemandem, kritisiert­en die Verbände in einer gemeinsame­n Pressemitt­eilung. „Er schafft erhebliche Bürokratie­kosten, die zulasten der Redaktions-Etats gehen werden.“

Viele Verleger waren zuvor gegen die Reform Sturm gelaufen, woraufhin die ursprüngli­chen Pläne von Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) noch einmal entschärft wurden. Vielen Künstlern und Kreativen gehen die Verbesseru­ngen nun nicht mehr weit genug. Maas versichert­e, jetzt begegneten sich Urheber und Verleger auf Augenhöhe: „Wir stärken die Position der Kreativen, ohne die Geschäftsm­odelle der Verwerter zu gefährden.“

Seit 2002 gibt es in Deutschlan­d ein Gesetz, das Künstlern und Urhebern einen Anspruch auf angemessen­e Vergütung einräumt. Nach Ansicht von Experten existieren jedoch zu viele Schlupflöc­her, weshalb viele Kreative noch immer finanziell schlecht dastehen. dpa

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