Reform stärkt Rechte der Kreativen
Berlin. Schriftsteller, Filmemacher und Komponisten sollen für ihre Leistung gerechter bezahlt werden. Dieses Ziel verfolgt die Reform des Urhebervertragsrechts, die der Bundestag am Donnerstagabend nach monatelangem Tauziehen verabschiedet hat. Künftig können Autoren die Exklusivrechte an einem Buch nach zehn Jahren zurückfordern, wenn sie anderswo ein besseres Angebot bekommen.
Neu eingeführt wird ein Klagerecht für Verbände, damit diese die Ansprüche von Urhebern vor Gericht besser durchsetzen können. Zudem gibt es einen neuen Auskunftsanspruch, mit dem die Künstler in Erfahrung bringen können, wie oft sich ihr Werk verkauft. Dieses Recht lehnen der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) jedoch vehement ab. Es nutze niemandem, kritisierten die Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Er schafft erhebliche Bürokratiekosten, die zulasten der Redaktions-Etats gehen werden.“
Viele Verleger waren zuvor gegen die Reform Sturm gelaufen, woraufhin die ursprünglichen Pläne von Justizminister Heiko Maas (SPD) noch einmal entschärft wurden. Vielen Künstlern und Kreativen gehen die Verbesserungen nun nicht mehr weit genug. Maas versicherte, jetzt begegneten sich Urheber und Verleger auf Augenhöhe: „Wir stärken die Position der Kreativen, ohne die Geschäftsmodelle der Verwerter zu gefährden.“
Seit 2002 gibt es in Deutschland ein Gesetz, das Künstlern und Urhebern einen Anspruch auf angemessene Vergütung einräumt. Nach Ansicht von Experten existieren jedoch zu viele Schlupflöcher, weshalb viele Kreative noch immer finanziell schlecht dastehen. dpa