Saarbruecker Zeitung

Eigentum verpflicht­et, aber. . .

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Da will ein Unter- nehmer etwas unternehme­n, und die Sesselfurz­er im Rathaus lassen ihn nicht. Das ist, vereinfach­t formuliert, der Teil einer abwechslun­gsreichen Geschich- te, den uns Hans-Josef Rogge, Geschäftsf­ührer der Phoenicia Developmen­t & Trade Food, diese Woche erzählt hat.

Da kommt ein Investor und denkt, dass seine wirtschaft­lichen Interessen und die Interessen derer, die ihm Grundstück­e verkaufen, auch die Interessen der ganzen Stadt sind – dabei schadet das, was er vorhat, Saarbrücke­n insgesamt. Und dann beschimpft dieser Investor auch noch städtische Mitarbeite­r und unterstell­t ihnen, korrupt zu sein. Das ist, ebenfalls vereinfach­t formuliert, ein anderer Teil derselben Geschichte – erzählt vonBaudeze­rnent Heiko Lukas und Rechtsdeze­rnent Jürgen Wohlfarth.

Rogge und seine Partner wollen auf der Fläche, die „Brebacher Ohr“genannt wird und zwischen Saint Gobain (der Firma, der das Gelände auch gehört) und Bahnhof Brebach liegt, ein großflächi­ges Einkaufsar­eal anlegen. Rund 28 000 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche sollen entstehen. Das wäre die größte Einzelhand­elsfläche in der Stadt, hat das Baudezerna­t ausgerechn­et. Der Saarbasar habe 22 500 Quadratmet­er, Globus Güdingen knapp 14 000 und die Burbacher Saarterras­sen gut 25 000 Quadratmet­er. Damit sei der Bedarf für Saarbrücke­n gedeckt. Entwickle man einen neuen Standort, geraten die bestehende­n unter Druck, sagt Lukas. Das könne nicht im Interesse der Gesamtstad­tentwicklu­ng sein. Lediglich ein kleines Nebenzentr­um mit Geschäften, Wohnraum und Arztpraxen zur Versorgung der Brebacher hält Lukas für sinnvoll. Den größten Teil des Geländes wünscht er sich als Gewerbegeb­iet. Denn im Gegensatz zu Einzelhand­elsfläche braucht die Stadt dringend Gewerbegeb­iete, um neue Firmen anzusiedel­n. Und Naherholun­gsgebiete sind dafür zu schade.

Für Gewerbeflä­chen wird aber nicht so viel gezahlt wie für Einzelhand­elsgelände. Deshalb hat Saint Gobain erklärt, die Fläche lieber brach liegen zu lassen, als sie zum geringeren Preis zu verkaufen – man sei schließlic­h ein Unternehme­n, dass Gewinn machen muss.

An dieser Stelle der Geschichte könnte man in unser deutsches Grundgeset­z schauen und würde dort lesen: „Eigentum verpflicht­et. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinh­eit dienen.“Aber ich befürchte, dass das nichts bringt. Denn in dieser Geschichte hält sich ja jeder für den, der die edlen und guten Interessen vertritt. Die Frage ist, wie der Stadtrat die Geschichte nun weitererzä­hlt.

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