Eigentum verpflichtet, aber. . .
Da will ein Unter- nehmer etwas unternehmen, und die Sesselfurzer im Rathaus lassen ihn nicht. Das ist, vereinfacht formuliert, der Teil einer abwechslungsreichen Geschich- te, den uns Hans-Josef Rogge, Geschäftsführer der Phoenicia Development & Trade Food, diese Woche erzählt hat.
Da kommt ein Investor und denkt, dass seine wirtschaftlichen Interessen und die Interessen derer, die ihm Grundstücke verkaufen, auch die Interessen der ganzen Stadt sind – dabei schadet das, was er vorhat, Saarbrücken insgesamt. Und dann beschimpft dieser Investor auch noch städtische Mitarbeiter und unterstellt ihnen, korrupt zu sein. Das ist, ebenfalls vereinfacht formuliert, ein anderer Teil derselben Geschichte – erzählt vonBaudezernent Heiko Lukas und Rechtsdezernent Jürgen Wohlfarth.
Rogge und seine Partner wollen auf der Fläche, die „Brebacher Ohr“genannt wird und zwischen Saint Gobain (der Firma, der das Gelände auch gehört) und Bahnhof Brebach liegt, ein großflächiges Einkaufsareal anlegen. Rund 28 000 Quadratmeter Verkaufsfläche sollen entstehen. Das wäre die größte Einzelhandelsfläche in der Stadt, hat das Baudezernat ausgerechnet. Der Saarbasar habe 22 500 Quadratmeter, Globus Güdingen knapp 14 000 und die Burbacher Saarterrassen gut 25 000 Quadratmeter. Damit sei der Bedarf für Saarbrücken gedeckt. Entwickle man einen neuen Standort, geraten die bestehenden unter Druck, sagt Lukas. Das könne nicht im Interesse der Gesamtstadtentwicklung sein. Lediglich ein kleines Nebenzentrum mit Geschäften, Wohnraum und Arztpraxen zur Versorgung der Brebacher hält Lukas für sinnvoll. Den größten Teil des Geländes wünscht er sich als Gewerbegebiet. Denn im Gegensatz zu Einzelhandelsfläche braucht die Stadt dringend Gewerbegebiete, um neue Firmen anzusiedeln. Und Naherholungsgebiete sind dafür zu schade.
Für Gewerbeflächen wird aber nicht so viel gezahlt wie für Einzelhandelsgelände. Deshalb hat Saint Gobain erklärt, die Fläche lieber brach liegen zu lassen, als sie zum geringeren Preis zu verkaufen – man sei schließlich ein Unternehmen, dass Gewinn machen muss.
An dieser Stelle der Geschichte könnte man in unser deutsches Grundgesetz schauen und würde dort lesen: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“Aber ich befürchte, dass das nichts bringt. Denn in dieser Geschichte hält sich ja jeder für den, der die edlen und guten Interessen vertritt. Die Frage ist, wie der Stadtrat die Geschichte nun weitererzählt.