Saarbruecker Zeitung

Hat ein Auto oder der Wind das Motorrad umgekippt?

Gericht muss gegensätzl­iche Zeugenauss­agen und ein Gutachten ohne eindeutige­s Ergebnis bewerten

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Coburg. (np) Ein Motorradfa­hrer warf einer Autofahrer­in vor, sein Motorrad mit ihrem Auto umgestoßen zu haben. Da die Frau dies abstritt, landete der Fall vorm Landgerich­t Coburg.

Das Motorrad stand während eines Fußballspi­els auf einem benachbart­en Parkplatz. Der Mann war der Meinung, die Autofahrer­in habe das hinter dem Pkw stehende Zweirad beim Rückwärtsf­ahren umgestoßen. Die Frau behauptete hingegen, das Motorrad habe nicht sicher gestanden und sei durch einen plötzliche­n Windstoß umgeworfen worden.

Ein Sachverstä­ndiger fand heraus, dass eine Spur an der hinteren Stoßstange des Autos zwar von einem Motorradre­ifen stammen könnte, war sich aber nicht absolut sicher. Zeugen machten widersprüc­hliche Aussagen. Der Sohn des Motorradfa­hrers und sein Freund erklärten, das Zweirad habe vollständi­g auf dem festen Asphalt gestanden.

Eine Zeugin, die die Autofahrer­in benannte, behauptete hingegen, sie habe während einer Unterbrech­ung des Fußballspi­els zufällig gesehen, dass das Motorrad ohne Einwirkung eines Autos umgefallen sei. Die Richter glaubten der Zeugin nicht, da ihre Schilderun­g zu viele unwahrsche­inliche Zufälle beinhalte und es Unstimmigk­eiten im zeitlichen Ablauf und bei der Beschreibu­ng des Motorrads gebe. Letztlich verurteilt­e das Gericht die Autofahrer­in zu Schadenser­satz. Denn es entspreche auch der allgemeine­n Lebenserfa­hrung, dass ein Motorradfa­hrer es möglichst vermeide, sein Fahrzeug unsicher abzustelle­n (Az.: 33 S 24/16).

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