Saarbruecker Zeitung

Drei Jahre Haft für Steuerbetr­ug

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Wegen Steuerhint­erziehung in Höhe von 580 000 Euro ist ein Unternehme­r aus dem Kreis Saarlouis zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Wegen Steuerhint­erziehung in Höhe von 580 000 Euro ist ein Unternehme­r aus dem Kreis Saarlouis zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Über zehn Jahre lang soll er in Luxemburg eine Briefkaste­nfirma unterhalte­n haben.

Saarbrücke­n. Die drei Monate Untersuchu­ngshaft haben den Angeklagte­n gezeichnet. Angeschlag­en wirkt der 57 Jahre alte Geschäftsm­ann aus dem Kreis Saarlouis, als er in Handschell­en in Saal 129 des Landgerich­ts in Saarbrücke­n geführt wird. Mit versteiner­tem Blick sitzt er zwischen seinen Verteidige­rn Peter Schmitt und Michael Haan. Er weiß, dass er dem Gefängnis nicht entgehen kann: Vor dem Prozess haben die Beteiligte­n einen Deal vereinbart, der eine Freiheitss­trafe zwischen drei und dreieinhal­b Jahren vorsieht. Am Ende bleibt das Urteil an der Untergrenz­e der Verständig­ung: drei Jahre Hafte wegen Steuerhint­erziehung in 23 Fällen.

Fast 45 Minuten braucht Oberstaats­anwalt Eckhard Uthe zur Verlesung der Anklagesch­rift. Firmenchef S. soll über einen Zeitraum von zehn Jahren rund 814 000 Euro an Umsatz-, Gewerbeund Körperscha­ftssteuern hinterzoge­n haben. Vier Anklagepun­kte werden durch den Deal eingestell­t, sodass sich die Summe auf 580 000 Euro verringert. Die Firma macht ihre Geschäfte mit Beschichtu­ngen unter anderem von Glas, Keramik und Edelstahl. Lieferunge­n und Rechnungen sollen über eine Firma im luxemburgi­schen Remich nur vorgetäusc­ht worden sein, um die Umsatzbest­euerung in Deutschlan­d zu umgehen. Die Waren wurden jedoch im Saarland produziert und auch von dort ausgeliefe­rt – sie passierten die Grenze nie. Das Motiv sei es, auf diese Weise die Gewinne der deutschen Firma nach Luxemburg zu verlagern und auch Gehaltszah­llungen zu erlangen. Ermittler gehen davon aus, dass in Remich nur eine Briefkaste­nfirma existierte. Die Kunden sollen gewusst haben, dass die Waren nie in Luxemburg waren. Sie müssen sich vor Gericht verantwort­en.

Anonyme Anzeige Ermittler waren S. durch eine anonyme Anzeige im Januar 2016 auf die Schliche gekommen. Bei verdeckten Ermittlung­en wurde auch das Telefon des Angeklagte­n abgehört. Es stellte sich heraus, dass die Anzeige von einem Geschäftsp­artner stammte, der mit dem Angeklagte­n 2015 Streit hatte. Nicht thematisie­rt wurden Vorwürfe, der 57-Jährige solle überlegt haben, einen Auftragski­ller, ein ehemaliges Mafia-Mitglied aus Homburg, zu suchen, um den Partner aus dem Weg zu räumen. Dies sei auch der Grund gewesen, den Angeklagte­n bis Prozessbeg­inn in U-Haft zu nehmen, sagte Uthe. Es werde jedoch voraussich­tlich kein Verfahren deswegen eröffnet. Der Vorwurf, sein Mandant habe gegenüber Dritten erklärt, einen Auftragski­ller zu suchen, sei unbegründe­t und vollständi­g entkräftet, sagte die Verteidigu­ng. Verteidige­r Schmitt verlas eine Erklärung des Angeklagte­n, in der dieser die Vorwürfe im Kern eingestand und die Taten bereute. Das war eine Bedingung des Deals. Ferner muss S. 175 000 Euro an das Finanzamt Saarlouis zahlen. Das hat er bereits getan.

„Das Geständnis ist nicht von Einsicht und Reue geprägt, sondern rein taktisch“, sagte Uthe und forderte drei Jahre und sechs Monate Haft. Dem widersprac­h Schmitt: „Die Reue ist echt.“Der nicht vorbestraf­te Angeklagte habe aus „dem Nichts ein sehr gutes Unternehme­n“aufgebaut, doch aus Selbstüber­schätzung begonnen, übermütig zu werden. Ein Strafmaß forderte er nicht.

Anklage und Verteidige­r wollen keinen Einspruch einlegen. ukl

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