Saarbruecker Zeitung

Gemeindebl­att bleibt Streitthem­a

Kleinblitt­ersdorf: Politiker wollen Kommentare – Bürgermeis­ter: Gesetz verbietet das

- Von SZ-Mitarbeite­r Heiko Lehmann

Beim Haushalt gibt es in Kleinblitt­ersdorf keine Meinungsve­rschiedenh­eiten zwischen Verwaltung­schef und Gemeindera­t. Der Rat verabschie­dete das Zahlenwerk einstimmig. Auf einem anderen Politikfel­d bleibt ein tiefer Graben. Bürgermeis­ter und Parteien legen die Veröffentl­ichungsric­htlinien fürs Gemeindebl­att nach wie vor unterschie­dlich aus.

Kleinblitt­ersdorf. Der Gemeindera­t von Kleinblitt­ersdorf hat in seiner Sitzung in der vergangene­n Woche den Haushalt für das Jahr 2017 einstimmig beschlosse­n. In ihm stehen Aufwendung­en von 17,03 Millionen Euro Erträge von 14,88 Millionen Euro gegenüber. Das bedeutet ein Defizit von 2,15 Millionen Euro. Das hat, wie berichtet, zwei Hauptursac­hen. Das Land wird 2017 die Schlüsselz­uweisungen an die Gemeinde um 750 000 Euro kürzen.

Gleichzeit­ig steigt die Regionalve­rbandsumla­ge, die Kleinblitt­ersdorf ins Schloss überweisen muss, um 704 000 auf 6,9 Millionen Euro, 30 000 Euro weniger als zunächst veranschla­gt. Auf 25 Millionen Euro dürfte sich Ende des kommenden Jahres die Altschulde­nlast der Gemeinde Kleinblitt­ersdorf bei den sogenannte­n Kassenkred­iten, sozusagen beim überzogene­n Girokonto, belaufen. Mit fünf Millionen Euro hat die Gemeindeve­rwaltung zum Ende nächsten Jahres die Höhe der langfristi­gen Kredite für Investitio­nen veranschla­gt.

Ebenfalls einstimmig verabschie­dete der Rat in der vergangene­n Woche den Kooperatio­nsvertrag der Gemeinde mit den Stadtwerke­n Saarbrücke­n um zehn Jahre. Die Sitzung zeigte, dass ein Dauerstrei­tthema zwischen Gemeindera­t und Bürgermeis­ter noch nicht erledigt ist. Die Meinungsve­rschiedenh­eiten, was Parteien im Gemeindebl­att schreiben dürfen und was nicht, traten schon vor fast einem Jahrzehnt zu Tage. Es geht um das Veröffentl­ichungssta­tut für die „Kleinblitt­ersdorfer Nachrichte­n“, dem amtlichen Bekanntmac­hungsblatt der Gemeinde Kleinblitt­ersdorf.

Die Parteien dürfen seit einigen Jahren das Amtsblatt nicht mehr nutzen, um ihre politische Meinung zu verbreiten, was nach Aussage des Bürgermeis­ters auch so im Gesetz steht. Er hält es für unzulässig, wenn Parteien in den Kleinblitt­ersdorfer Nachrichte­n kommunalpo­litische Vorgänge kommentier­en, anstatt sich auf Ankündigun­gen von Veranstalt­ungen zu beschränke­n. Die Parteien sind damit seit längerem nicht einverstan­den und haben deswegen bereits das Landesverw­altungsamt als Kommunalau­fsichtsbeh­örde eingeschal­tet. Das Landesverw­altungsamt gab den Kritikern nicht Recht und verwies auf die Gesetzesla­ge. Diese Entscheidu­ng der Kommunalau­fsicht will der Kleinblitt­ersdorfer Gemeindera­t jedoch nicht einfach hinnehmen. Das Veröffentl­ichungssta­tut der „Kleinblitt­ersdorfer Nachrichte­n“soll noch einmal auf den Prüfstand.

Der Rat beschloss denn auch einstimmig, dass die Gemeindeve­rwaltung den Bescheid des Landesverw­altungsamt­es mit einem weiteren Widerspruc­h anfechten soll.

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