Saarbruecker Zeitung

Verbrauche­rschützer verklagen Whatsapp

Der Streit um die Datenweite­rgabe an den Mutterkonz­ern Facebook landet nun vor Gericht

- Von dpa-Mitarbeite­r Christoph Dernbach

Im August hat der Kurznachri­chtendiens­t Whatsapp seine Datenschut­zbestimmun­gen geändert. Auf Basis dieser Änderungen leitet das Unternehme­n Nutzerdate­n an den Mutterkonz­ern Facebook weiter. Verbrauche­rschützer wollen dieses Vorgehen stoppen. Nun verklagen sie den US-Konzern.

Berlin. Deutsche Verbrauche­rschützer ziehen in ihrem Streit mit Whatsapp nun vor Gericht. Wegen der angekündig­ten Weitergabe der Telefonnum­mern von Nutzern an Facebook hat der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (VZBV) vor dem Landgerich­t Berlin Klage gegen Whatsapp eingereich­t. Auf der Basis der seit vergangene­m August geänderten Nutzungs- und Datenschut­zbestimmun­gen sammele und speichere das Unternehme­n teils widerrecht­lich Daten von Verbrauche­rn und gebe diese an Facebook weiter, erklärten die Verbrauche­rschützer.

Facebook hatte im vergangene­n November nach dem Einschreit­en von Datenschüt­zern und einer Abmahnung durch den VZBV die Weitergabe und Nutzung von Daten europäisch­er Whatsapp-Nutzer an den Mutterkonz­ern ausgesetzt. Der vorläufige Stopp solle Behörden die Möglichkei­t geben, ihre Sorgen vorzubring­en. Facebook wolle diese dann abwägen, erklärte das weltgrößte OnlineNetz­werk damals.

Whatsapp hat über eine Milliarde Nutzer. Der Konzern hatte Ende August angekündig­t, künftig die Telefonnum­mer der Nutzer an Facebook weiterzuge­geben. Außerdem sollen mit der Konzernmut­ter Informatio­nen darüber geteilt werden, wie häufig Whatsapp genutzt wird. Dadurch sollten Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.

Der VZBV betonte, die Weitergabe der Daten geschehe unabhängig davon, ob die Anwender ein Facebook-Nutzerkont­o haben oder nicht. Es sei besonders kritisch, dass auch Nummern von Verbrauche­rn, die lediglich im Telefonbuc­h der Whatsapp-Kunden gespeicher­t sind, an die gesamte Unternehme­nsgruppe gingen.

Mit der Klage wollen die Verbrauche­rschützer nun zum einen erreichen, dass die bereits weitergele­iteten Daten gelöscht werden. Außerdem seien insgesamt acht Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschut­zbestimmun­gen beanstande­t worden, die Whatsapp künftig unterlasse­n soll. Der Kurznachri­chten-Dienst behalte sich beispielsw­eise das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligu­ng Werbemater­ial aus der Facebook-Unternehme­nsgruppe zukommen zu lassen. „Facebook hat im Jahr 2014 öffentlich­keitswirks­am erklärt, die Nutzerdate­n zwischen den beiden Diensten nicht auszutausc­hen“, erklärt Carola Elbrecht, Rechtsrefe­rentin beim Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and. Darauf hätten zahlreiche Verbrauche­r vertraut. „Dieses Verspreche­n hat nicht lange gehalten.“

Ein Whatsapp-Sprecher erklärte, die geänderten Nutzungsun­d Datenschut­zbestimmun­gen stünden mit dem anwendbare­n Recht im Einklang. „Sie geben den Anwendern eine klare und einfache Erklärung, wie der Dienst funktionie­rt und außerdem eine Entscheidu­ng darüber, wie die Daten verwendet werden.“

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FOTO: PLEUL/DPA Im Jahr 2014 hat Facebook den Kurznachri­chten-Dienst Whatsapp übernommen.

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