Saarbruecker Zeitung

Schneller zum luxemburgi­schen Pass

Abgeordnet­enkammer des Großherzog­tums verabschie­det zwei Gesetze zur Nationalit­ät und Visumerlei­chterung.

- VON HÉLÈNE MAILLASSON

LUXEMBURG Die luxemburgi­sche Abgeordnet­enkammer Chamber hat ein neues Nationalit­ätsgesetz verabschie­det. Dieses soll den Zugang zur Staatsange­hörigkeit erleichter­n. Statt sieben müssen Anwärter auf einen luxemburgi­schen Pass jetzt nur noch fünf Jahre ununterbro­chen im Land gelebt haben. Außerdem führt der neue Gesetzeste­xt das Geburtsort­sprinzip für die erste Generation ein. Das heißt, dass Kinder, die im Großherzog­tum geboren sind, aber ausländisc­he Eltern haben, mit 18 Jahren automatisc­h die luxemburgi­sche Staatsange­hörigkeit bekommen. Um Geburtstou­rismus zu verhindern, sieht das Gesetz dennoch vor, dass mindestens ein Elternteil die zwölf Monate vor der Geburt in Luxemburg gewohnt haben muss.

Strenger ist das neue Nationalit­ätsgesetz mit denjenigen, die bereits mit der Justiz zu tun hatten. Bisher wurde der luxemburgi­sche Pass den Menschen verweigert, die zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden. Das Gleiche gilt jetzt ebenso für Menschen, die eine Bewährungs­strafe von mindestens zwei Jahren bekommen haben.

Ungeändert bleibt das geforderte Niveau in luxemburgi­scher Sprache. Dass das Gesetz, das am 1. April in Kraft tritt, mit großer Mehrheit verabschie­det wurde (57 von 60 Stimmen), war keine Überraschu­ng. In einem Land, das rund 47 Prozent Ausländera­nteil und Angehörige von mehr als 170 Nationalit­äten zählt, gab es für die Neuerungen einen gesellscha­ftlichen und politische­n Konsens.

In der gleichen Woche wurde auch eine Visumerlei­chterung für Investoren von den luxemburgi­schen Abgeordnet­en mit 58 Stimmen durchgewun­ken. „Der Gesetzentw­urf sieht die Schaffung einer neuer Kategorie von Aufenthalt­stitel für ‚Investoren’ vor, die zum Beispiel in die Gründung oder Übernahme von Unternehme­n investiere­n wollen“, teilt die Regierung mit. Betroffen sind Menschen, die mindestens 500 000 Euro in eine luxemburgi­sche Firma investiere­n oder 20 Millionen Euro auf einem Konto bei einem luxemburgi­schen Bankinstit­ut einzahlen. Investitio­nen in Immobilien fallen nicht darunter. Mit diesem Gesetz soll eine EU-Richtlinie ins nationale Recht umgesetzt werden, um die Immigratio­n aus nicht EU-Ländern zu vereinfach­en. Im Herbst hatte der Luxemburge­r Staatsrat den Gesetzentw­urf moniert. Er halte es für schwierig, zu prüfen, wo das Geld genau herkomme und die Ehrbarkeit der Investoren zu prüfen. Die Regierung hatte daraufhin einiges überarbeit­et und so versichert­e Marc Angel, Berichters­tatter dieses Gesetzes, bei der Abstimmung, dass dieses kein Freifahrts­chein für Reiche sei. Die Ehrbarkeit der Investoren werde genauso wie bei allen anderen Visum-Antragstel­lern überprüft. Ebenso müsse dieser Personenkr­eis sich die Hälfte des Jahres in Luxemburg aufhalten. In den vergangene­n Jahren haben mehrere EU-Länder ähnliche Gesetze verabschie­det. Laut einem 2015 veröffentl­ichten Bericht des Internatio­nalen Währungsfo­nds („Too Much of a Good Thing?“) genießen großzügige Investoren auch in Bulgarien, Frankreich, Griechenla­nd, Ungarn, Irland, Lettland, Portugal und Spanien Visaerleic­hterungen. In Zypern und Malta können sie sogar einfacher eingebürge­rt werden.

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FOTO: DPA Seine Staatsange­hörigkeit ist keine Frage: Liam Henri Hartmut von Nassau (Mitte) ist ein waschechte­r Luxemburge­r – hier mit seinen Eltern, Prinz Félix und Prinzessin Claire, und Schwester Amalia.

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