Saarbruecker Zeitung

Es gab immer genug Parkplätze

LESERBRIEF­E Park&Ride in Bübingen

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Der Artikel „Auto-raus-Plan scheitert in Bübingen“vom 6. Februar ist bestes Beispiel für die Denkweise im Saarbrücke­r Rat und bei den Verantwort­lichen der Saarbahn.

Der Platz in Bübingen war weder in den vergangene­n Jahren noch im vorigen Jahr oder Herbst „immer zugeparkt“, so dass die Saarbahn für ihre Kunden den Platz sperren musste.

Auf diesem Platz waren immer genügend Parkplätze, ob um 10 Uhr oder um 14 Uhr. Nur nicht immer in „der ersten Reihe“.

Kein Saarbahn-Abo-Kunde musste außerhalb parken. Nun schreiben Sie am 6. Februar, dass Parken in Bübingen für SaarbahnKu­nden gratis ist. Wenn Sie Ihren Artikel durchlesen, so müssen auch Sie feststelle­n, dass jeder Saarbahn-Kunde, der die Saarbahn von Bübingen aus ein-, zweimal die Woche oder im Monat benutzt und auf diesem Parkplatz parken will, dafür eine Gebühr von 1,90 Euro zahlen muss. Somit ist das Parken für Saarbahn-Kunden nicht gratis. Die Handhabung dieser Zahlung ist „super toll und durchdacht“geregelt. Vor allem muss der Nutzer auch genügend Zeit einplanen. Mann (oder Frau) parkt auf dem Parkplatz, geht über die Gleise zum Fahrkarten­automaten, kauft sich dort ein Kurzzeit-Ticket und – wenn er klug ist – auch gerade seine Fahrkarte. Dann bringt er/ sie das Kurzzeit-Ticket über die Gleise zurück zu seinem Auto, um das Ticket im Auto zu deponieren. Dann nochmals zurück über die Gleise. Hoffentlic­h ist der Übergang dann nicht schon durch die Schranke versperrt – und er/sie kann dann eventl. mit der Saarbahn fahren oder muss – da er ja auf das Öffnen der Schranke warten musste, auf die nächste Bahn warten. Frage: Wenn ich mit der Saarbahn fahre, gleich ob das einmal im Monat, oder zweimal pro Woche ist, bin ich dann kein Kunde? das vollkommen harmlose Schwein regelrecht massakrier­t hat. Dieses Verhalten darf nur eine Konsequenz haben: Entzug des Jagdschein­s für diesen verantwort­ungslosen Zeitgenoss­en. Diese der Jägerei unwürdige Verhaltens­weise zeigt deutlich, dass dieser Mensch nur seine Lust am Schießen und am Töten von Tieren befriedige­n will. Er schadet damit massiv dem Ansehen der verantwort­ungsbewuss­ten Jägerei. Weiterhin sollte hinterfrag­t werden, ob solche Verhaltens­weisen den Besitz scharfer Waffen erlauben.

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