Saarbruecker Zeitung

Wie Manager-Gehälter beschnitte­n werden sollen

Die Chancen für ein Gesetz zur Begrenzung der Vorstandsg­ehälter in Aktiengese­llschaften wachsen. In der Union bröckelt der Widerstand.

- VON WERNER KOLHOFF

BERLIN Kurz vor Ende der Legislatur­periode hat die SPD-Bundestags­fraktion gestern noch schnell einen Entwurf zur Begrenzung der Managergeh­älter vorgelegt. Die Chancen, dass er umgesetzt wird, stehen nicht schlecht – die Union, die eigentlich dagegen ist, fürchtet, dem SPD-Kanzlerkan­didaten Martin Schulz und seiner Gerechtigk­eitskampag­ne Munition zu liefern.

Strikt gegen die Vorschläge ist der Wirtschaft­sflügel der Union, doch Kanzlerin Angela Merkel und Unionsfrak­tionschef Volker Kauder hatten letzte Woche in der Fraktionss­itzung eine andere Position bezogen. Merkel sagte dort nach Medienberi­chten, eine Reform sei „nicht der Weltunterg­ang“. Es gebe in der Bevölkerun­g nun mal viel Unverständ­nis angesichts der Millionens­ummen, die gezahlt würden. Und Kauder meinte in der erregten Debatte, er werde im Wahlkampf „nicht Zehn-, Elf-, Zwölf-Millionen-Gehälter verteidige­n. So, jetzt ist der Fall gegessen!“Befeuert wurde die Debatte durch Fälle bei VW – etwa die Tagesrente von 3100 Euro für Ex-Chef Martin Winterkorn und die Zwölf-Millionen-Abfindung nach nur 13 Monaten Tätigkeit im Vorstand für Christine HohmannDen­nhardt, eine ehemalige SPDLandesm­inisterin. Die Gewerkscha­ftsvertret­er und auch SPDMiniste­rpräsident Stephan Weil hatten dem im Aufsichtsr­at zugestimmt. Den Makel wollten die Sozialdemo­kraten schnell loswerden und beschlosse­n Anfang Januar auf ihrer Fraktionsk­lausur, dass nun eine Reform kommen müsse. „Maß und Mitte sind nicht mehr gewährleis­tet.“Allerdings wollen sie dabei koalitions­treu bleiben, weshalb ein fast inhaltsgle­icher Antrag der Grünen letzte Woche noch von ihnen abgelehnt wurde.

Die Chancen für eine schnelle Gesetzesän­derung sind auch deshalb hoch, weil die SPD sich in ihrem Entwurf auf das beschränkt, was schon weitgehend Konsens mit der Union ist. Es geht nur um Aktiengese­llschaften. Zum einen sollen die Managergeh­älter künftig nur bis 500 000 Euro (für den gesamten Vorstand) steuerlich geltend gemacht werden können. Pensionsza­hlungen nur bis zur normalen Beitragsbe­messungsgr­enze von 76 200 Euro. Er halte das grundsätzl­ich für richtig „und denke, dass wir da zu einem parteiüber­greifenden Konsens kommen werden“, sagte Kanzleramt­schef Peter Altmaier (CDU) dazu am Sonntag. Allerdings werden an diesem Punkt Verfassung­sklagen erwartet. Denn es gilt das „Nettoprinz­ip“. Firmen können nur für das besteuert werden, was nach Abzug von Werbungs- und anderen Kosten übrig bleibt.

Der zweite Vorschlag besagt, dass nicht nur der Aufsichtsr­at, sondern die Hauptversa­mmlung der Aktionäre über die Gesamtbezü­ge der Vorstandsm­itglieder entscheide­n soll. Wenigstens die wären dann transparen­t, wenn auch nicht das Einkommen jedes einzelnen Managers. Im Grundsatz hatten Union und SPD eine solche Regelung sogar schon im Koalitions­vertrag beschlosse­n, jedoch hatte Justizmini­ster Heiko Maas bis heute keinen entspreche­nden Gesetzentw­urf vorgelegt. Auch dass der Aufsichtsr­at das Recht bekommen soll, bei „Schlechtle­istung“vereinbart­e Bezüge auch mal zu kürzen, dürfte nicht strittig sein.

Von einer radikalere­n Idee haben sich die Sozialdemo­kraten von sich aus wieder verabschie­det. Sie wollten ursprüngli­ch ein Maximalver­hältnis zwischen dem Einkommen von Managern und dem der Mitarbeite­r festlegen. Es ist bei vielen Unternehme­n vom 20-fachen noch in den 80er Jahren auf das 50- bis 100-fache hochgescho­ssen. Eine solche Deckelung wäre aber ein Eingriff in die Vertragsfr­eiheit gewesen, auch hatte die neue Bundeswirt­schaftsmin­isterin Brigitte Zypries (SPD) sie abgelehnt. Nun soll die Hauptversa­mmlung selbst eine Höchstgren­ze für das jeweilige Verhältnis beschließe­n, schlägt die SPDFraktio­n vor.

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FOTOS: ULLSTEIN, FOTOLIA, MONTAGE: SZ Die SPD hat jüngst einen Gesetzentw­urf für die Beschneidu­ng der Gehälter von Vorstandsc­hefs vorgelegt.

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