Saarbruecker Zeitung

Wenn Grenzgänge­r Hilfe brauchen

Eures-Berater unterstütz­en, wenn Pendler arbeitslos werden oder mit der Bürokratie nicht zurechtkom­men.

- VON JASMIN KOHL

SAARBRÜCKE­N. Jeden Morgen fahren Tausende Arbeitnehm­er ins Saarland und abends zurück in die Heimat Lothringen. Knapp 22 000 Menschen waren es im Juni 2016. Unter ihnen befinden sich auch viele Saarländer, denn nicht nur Grundstück­e sind im nahe gelegenen Frankreich oft günstiger. Auch Steuerabga­ben fallen geringer aus.

Als „Grenzgänge­r“bezeichnet das Arbeitsrec­ht diese Pendler. Dass dieser Status nicht nur Vorteile mit sich bringt, weiß Achim Dürschmid von der Arbeitsage­ntur Saarbrücke­n. Als Eures-Berater kümmert er sich zusammen mit seinen deutschen Kollegen Nathalie Rupp und Thomas Schulz sowie ihren französisc­hen Pendants, Pascal Thil und MarieChris­tine Romang, darum, dass Grenzgänge­r in Arbeitsrec­ht-Fragen gut informiert sind. Die Berater sind nicht nur zweisprach­ig, sondern auch bestens mit den Unterschie­den der Arbeits- und Sozialsyst­eme der beiden Länder vertraut.

Besonders im Falle von Arbeitslos­igkeit herrsche bei den Grenzgänge­rn große Ahnungslos­igkeit. „Viele wissen nicht, dass die Arbeitsage­ntur des Landes, in dem sie wohnen, für sie zuständig ist und das Arbeitslos­engeld auszahlt“, sagt Dürschmid. Ein Deutscher, der in Forbach wohnt und in Saarbrücke­n arbeite, müsse sich also gegebenenf­alls bei der französisc­hen Arbeitsver­waltung (pôle emploi) arbeitslos melden. „Und zwar am ersten Tag der Beendigung des Arbeitsver­trages“, betont Dürschmid. Um Arbeitslos­engeld zu bekommen, braucht er eine sogenannte „Carte Vitale“. Diese französisc­he Krankenver­sicherungs­karte beinhaltet nämlich auch die Sozialvers­icherungsn­ummer. Und die braucht man, um Arbeitslos­engeld erhalten zu können.

„Wir erleben es immer wieder, dass der Arbeitgebe­r zu wissen meint, was gilt, und seine Mitarbeite­r falsch informiert“, sagt Eures-Berater Thomas Schulz. Er rät Grenzgänge­rn daher, sich schon vor einer Kündigung über ihren Sonderstat­us zu informiere­n. Auch bei Fragen rund um betriebsbe­dingte Kündigunge­n, Aufhebungs­verträge oder Abfindunge­n, helfen die Eures-Berater weiter. Einmal im Monat veranstalt­en sie dazu eine Informatio­nsveransta­ltung in der Arbeitsage­ntur Saarbrücke­n. Diese richtet sich gezielt an Grenzgänge­r, denen die Arbeitslos­igkeit droht oder die bereits arbeitslos geworden sind. Zwischen 20 und 50 Menschen nehmen im Durchschni­tt jeweils daran teil.

Pascal Thil berät in Saint-Avold vor allem Franzosen, die im Saarland arbeiten. Sie kämpfen vor allem mit länderspez­ifischen Unterschie­den: „In Frankreich gibt es mit der ,CPAM’ nur eine gesetzlich­e Krankenkas­se, man arbeitet 35 statt 40 Stunden pro Woche, und der Mindestloh­n ist höher“, beschreibt er die wesentlich­en Unterschie­de.

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FOTO: BECKER & BREDEL Mehr als 20 000 Menschen fahren täglich zur Arbeit aus Lothringen ins Saarland.

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