Saarbruecker Zeitung

Kommunen fordern erneut mehr Geld

Aktionsbün­dnis „Für die Würde unserer Städte“: Finanzausg­leich bald neu regeln

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SAARBRÜCKE­N. (red) Das Aktionsbün­dnis „Für die Würde unserer Städte“sieht sich durch ein Urteil des Landesverf­assungsger­ichtes Schleswig-Holstein in seinen Forderunge­n bestätigt. Das Landesverf­assungsger­icht hat am Freitag, 27. Januar, entschiede­n, dass mehrere Vorschrift­en des Gesetzes über den kommunalen Finanzausg­leich vom 10. Dezember 2014 mit der Landesverf­assung unvereinba­r sind, und den Gesetzgebe­r verpflicht­et, die verfassung­swidrige Rechtslage spätestens bis zum 31. Dezember 2020 durch eine Neuregelun­g zu beseitigen.

Die 69 im parteiüber­greifenden Bündnis zusammenge­schlossene­n Kommunen aus acht Bundesländ­ern bekräftige­n nun erneut ihrer Forderung nach einer grundlegen­den Neuordnung des Kommunalen Finanzsyst­ems. Das Bündnis hat die am 27. Januar verkündete Entscheidu­ng des Landerverf­assungsger­ichts in Schleswig mit Hilfe wissenscha­ftlicher Berater gründlich ausgewerte­t und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass den Kommunen eine „aufgabenad­äquate“Finanzauss­tattung zustehe.

Die Bundesländ­er, die laut Grundgeset­z für die Finanzauss­tattung der Kommunen verantwort­lich sind, dürfen also nicht aus eigenem Ermessen bestimmen, was sie angesichts eigener begrenzter Mittel für lediglich angemessen halten.

Die Länder müssen demnach die kommunalen Bedarfe zum Kriterium der Finanzzuwe­isungen machen. Dass dies in der Vergangenh­eit nicht der Fall war, habe wesentlich zu der hohen Verschuldu­ng vieler Kommunen beigetrage­n, heißt es in einer Pressemitt­eilung des Aktionsbün­dnisses. Deshalb fordert das Aktionsbün­dnis, dass die Länder, aber auch der Bund als Veranlasse­r vieler gesetzlich­er Aufgaben hier endlich handeln.

Dazu die Sprecher des Aktionsbün­dnisses Oberbürger­meisterin a.D. Dagmar Mühlenfeld (SPD) aus Mülheim an der Ruhr, Oberbürger­meister Bernhard Matheis (CDU) aus Pirmasens, Stadtdirek­tor Johannes Slawig aus Wuppertal und Finanzdeze­rnent Dieter Feid aus Ludwigshaf­en: „Weil der größte Teil der kommunalen Schuldenbe­rge eine Folge von Gesetzen ist, die den Kommunen von Bund und Ländern ohne ausreichen­de Finanzieru­ng immer wieder zusätzlich­e Aufgaben zugewiesen haben, ist dieses Urteil aus Schleswig-Holstein für die kommunale Familie von großer Bedeutung. Die begonnene Neuordnung des Kommunalen Finanzsyst­ems muss nun zügig weiter vorangetri­eben werden.“

Saarbrücke­ns Oberbürger­meisterin Charlotte Britz, ebenfalls Mitglied im Aktionsbün­dnis „Für die Würde unserer Städte“, bekräftigt diese Forderung und kündigt an: „Wir erwarten, dass die von unseren Bürgerinne­n und Bürgern in die Parlamente entsandten Mandatsträ­ger in ihren Fraktionen und Parteien aktiv um Mehrheiten werben, damit die entspreche­nden Bund-LänderGesp­räche unmittelba­r nach der Bundestags­wahl bereits im Dezember dieses Jahres beginnen können.“

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